Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
.NIAM Generalplanungsleistungen
VV-118-2018-0111
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Generalplanungsleistungen
Berlin (DE300)
Not specified / Other (00)
Auswärtiges Amt
Referat 111
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Das Kanzleigebäude der Deutsche Botschaft Niamey / Niger soll saniert und erweitert werden. Das Gebäude wurde 1977 errichtet und ist nicht denkmalgeschützt. Es handelt sich um ein freistehendes Gebäude mit 2 Etagen (EG und OG) sowie Nebengebäuden (Außenwache mit KFZ-Schleuse, Carports, Besprechungsraum, Technikgebäude) auf einem Grundstück in Bundeseigentum. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 3369 qm, die Nutzfläche des Kanzleigebäudes ca. 325 qm. Aufgrund des geplanten zusätzlichen Personals sowie der erforderlichen Unterbringung zusätzlicher Flächen, wie z.B. ein Besprechungsraum, ein Raum für den Regionalarzt sowie ein Schutzraum, ist eine Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes notwendig.
Die zu erwartenden Leistungen des Auftragnehmers umfassen Generalplaner-Leistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. In der Konzeptfindung im Rahmen der LPH 2 sollen Varianten hinsichtlich konventioneller Bauweise bzw. Modulbauweise für den Anbau erstellt und geprüft werden. Nähere Informationen können der Projektbeschreibung und Fotodokumentation entnommen werden, die beides Teil der Vergabeunterlagen sind.
15.11.2018
31.12.2021
5
1.) Formale Ausschlussgründe nach der Vergabeverordnung.
2.) Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 Vergabeverodnung.
3.) Mindestanforderungen an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemäß der Liste der Eignungskriterien.
4.) Bewertung von Referenzprojekten entsprechend der Liste der Eignungskriterien.
Nähere Angaben zu den Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
nein
nein
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentl.Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 III Nr. 2 u. 3 i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber anhand von Eignungskriterien geprüft und bewertet. In der anschließenden Verhandlungsphase werden dieausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen, über das verhandelt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der sich in der Rechtsform einer natürlichen Person bewerbende Bewerber erklärt mit Teilnahme am Vergabeverfahren, nach den Regelungen seines Heimatstaates berechtigt zu sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen bzw. er/sie berechtigt ist, in seinem Heimatland als Archi-tekt oder Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Es gilt deutsches Recht. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich auch denAllgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungendes Auswärtigen Amts für Leistungen (AGB-AA-VOL), die jeweils Vertragsbestandteil werden. AllgemeineGeschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
16.08.2018
13:00
07.09.2018
- Deutsch (DE)
30.11.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat dieBewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen (siehe Formblatt der Vergabestelle),
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung desVertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt der Vergabestelle),
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zuerklären (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtemVertreter).
2.) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sowie das andere Unternehmen haben hierzu entsprechendeAngaben zu machen (siehe Formblatt der Vergabestelle; abrufbar unter der in Ziffer I.3) dieserBekanntmachung angegebenen Internetadresse.).
3.) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für denEingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
28.06.2018
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.