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Ausschreibungsdetails

.NIAM Generalplanungsleistungen (VV-118-2018-0111)

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29.06.2018 (letzte Änderung am 25.09.2018)

16.08.2018 13:00

VV-118-2018-0111

Auswärtiges Amt

25.09.2018 09:22

2018/S 124-282414

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Auswärtiges Amt
Postanschrift:Werderscher Markt 1
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 118 (Vergabestelle)
Telefon:+49 301817-3563
Fax:+49 301817-3433
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auswaertiges-amt.de/ausschreibungen

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

.NIAM Generalplanungsleistungen

VV-118-2018-0111

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Generalplanungsleistungen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Not specified / Other (00)

Auswärtiges Amt

Referat 111

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Kanzleigebäude der Deutsche Botschaft Niamey / Niger soll saniert und erweitert werden. Das Gebäude wurde 1977 errichtet und ist nicht denkmalgeschützt. Es handelt sich um ein freistehendes Gebäude mit 2 Etagen (EG und OG) sowie Nebengebäuden (Außenwache mit KFZ-Schleuse, Carports, Besprechungsraum, Technikgebäude) auf einem Grundstück in Bundeseigentum. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 3369 qm, die Nutzfläche des Kanzleigebäudes ca. 325 qm. Aufgrund des geplanten zusätzlichen Personals sowie der erforderlichen Unterbringung zusätzlicher Flächen, wie z.B. ein Besprechungsraum, ein Raum für den Regionalarzt sowie ein Schutzraum, ist eine Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes notwendig.

Die zu erwartenden Leistungen des Auftragnehmers umfassen Generalplaner-Leistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. In der Konzeptfindung im Rahmen der LPH 2 sollen Varianten hinsichtlich konventioneller Bauweise bzw. Modulbauweise für den Anbau erstellt und geprüft werden. Nähere Informationen können der Projektbeschreibung und Fotodokumentation entnommen werden, die beides Teil der Vergabeunterlagen sind.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.11.2018

31.12.2021

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

5

1.) Formale Ausschlussgründe nach der Vergabeverordnung.

2.) Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 Vergabeverodnung.

3.) Mindestanforderungen an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemäß der Liste der Eignungskriterien.

4.) Bewertung von Referenzprojekten entsprechend der Liste der Eignungskriterien.

Nähere Angaben zu den Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentl.Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 III Nr. 2 u. 3 i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber anhand von Eignungskriterien geprüft und bewertet. In der anschließenden Verhandlungsphase werden dieausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen, über das verhandelt wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der sich in der Rechtsform einer natürlichen Person bewerbende Bewerber erklärt mit Teilnahme am Vergabeverfahren, nach den Regelungen seines Heimatstaates berechtigt zu sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen bzw. er/sie berechtigt ist, in seinem Heimatland als Archi-tekt oder Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Es gilt deutsches Recht. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich auch denAllgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungendes Auswärtigen Amts für Leistungen (AGB-AA-VOL), die jeweils Vertragsbestandteil werden. AllgemeineGeschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.08.2018

13:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

07.09.2018

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat dieBewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:

a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen (siehe Formblatt der Vergabestelle),

b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung desVertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt der Vergabestelle),

c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zuerklären (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtemVertreter).

2.) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sowie das andere Unternehmen haben hierzu entsprechendeAngaben zu machen (siehe Formblatt der Vergabestelle; abrufbar unter der in Ziffer I.3) dieserBekanntmachung angegebenen Internetadresse.).

3.) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für denEingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.06.2018



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

25.09.2018


25.09.2018




19.09.2018


19.09.2018




10.09.2018


10.09.2018




07.09.2018


07.09.2018




15.08.2018


15.08.2018




04.07.2018


04.07.2018




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