Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Herstellung und Inverlagnahme Schriftenreihe
B 17.31 - 3400/17/VV : 1
Verlagsdienste (79970000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Herstellung und Vertrieb
von Publikationen des BISp
Ja
alle Lose
RV über die Herstellung und Inverlagnahme der Schriftenreihe der BISp
Verlagsdienste (79970000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Das BISp überträgt bis auf den Vertrieb der ePaper (Flipbook), das ausschließliche Nutzungsrecht an den Titeln an die Auftragnehmerin. Von der Auftragnehmerin wird erwartet, dass sie neben der technischen Herstellung auch verlegerische Leistungen einschließlich Werbung, Verwaltung und Vertrieb in der für wissenschaftliche Werke üblichen Form, im Rahmen der buchhändlerischen Verkehrsordnung vornimmt und auch bezüglich der Gestaltung der Schriftenreihe die Beratung und Durchführung übernimmt.
Hinsichtlich des Layouts, der Ausstattung und der technischen Herstellung sollen die Bände der Reihe den bereits vorliegenden Bänden weitestgehend entsprechen.
Alle Ausgaben sollen in gedruckter Form, als barrierefreie PDF-Datei und als ePaper (Flipbook) veröffentlicht werden.
Preis
04.09.2018
03.09.2019
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 03.09.2022 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
nein
nein
RV über die Herstellung und Lieferung von Publikationen der BISp
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme- und Prüfung, die grafische Gestaltung, den Satz, die Vorlagenherstellung (Print und Online), die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung, die Lieferung sowie die Erstellung einer barrierefreien PDF-Datei und eines ePapers (Flipbook), geschlossen.
04.09.2018
03.09.2019
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 03.09.2022 zu verlängern, eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.08.2018
11:30
- Deutsch (DE)
04.09.2018
01.08.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.06.2018
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