Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingdienstleistungen für den Münzbereich
B 13.12 - 2620/17/VV : 1
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Dienstleistungen
Marketingdienstleistungen für den Münzbereich für das Bundesverwaltungsamt (BVA)
DEUTSCHLAND (DE)
deutschlandweit
Gegenstand dieser Ausschreibung sind verschiedene Marketingdienstleistungen für die offizielle Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS).
01.01.2019
31.12.2020
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage 'Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage Eigenerklärung zu Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zu den Umsatzzahlen des Unternehmens zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen.
Die künftige Auftragnehmerin muss über Erfahrungen auf dem Gebiet der Marketing-Dienstleistungen verfügen. Nachzuweisende vergleichbare Referenzprojekte müssen die folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
• Entwicklung CI/CD
• Gestaltung und Produktion einer Kundenzeitschrift
• Durchführung von Online-Marketingmaßnahmen
• Gestaltung von Printwerbematerialien
• Konzeptionierung von Kampagnen
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Media-Planungs-Agenturen
Die geforderten Leistungsbestandteile können auch in der Summe verschiedener Referenz-projekte nachgewiesen werden. Die vorgenannten Leistungsinhalte müssen aus der Be-schreibung der Leistung eindeutig hervorgehen, damit die Referenz als vergleichbar bewertet werden kann.
Bitte benennen Sie mindestens zwei entsprechende Referenzen aus Ihrer Tätigkeit in den letzten drei Jahren.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
• Beschreibung der Leistung (stichwortartiger Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen)
• Name des Auftraggebers (mit Anschrift), Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit
• Auftragswert
• Ort der Ausführung
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen
• Zeitraum der Leistungserbringung / Auftragsausführung / ggf. Beginn der Vertragslaufzeit.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich. Eine kurze Darstellung in Stichpunkten ist völlig ausreichend.
Eigenerklärung zum Umgang mit Interessen- und Loyalitätskonflikten durch Offenlegung geschäftlicher Tätigkeiten, welche eine neutrale und loyale Ausführung des Auftrags beeinträchtigen können, unter Angabe
- ob gewerblich mit Medaillen und/oder Münzen gehandelt wird und Beschreibung des Handelsgeschäfts,
- ob Medaillen und/oder sonstige Konkurrenzprodukte angeboten werden, die ähnlich zu den VfS-Münzen gestaltet sind bzw. ob solche Produkte beworben werden und Beschreibung der Medaillen und/oder sonstiger Produkte,
- ob ein Geschäftsverhältnis zu einem Unternehmen, das gewerblich mit Medaillen und Münzen handelt und Konkurrenzprodukte (insb. Medaillen) ähnlich zu den offiziellen Sammlermünzen der VfS gestaltet bzw. anbietet und bewirbt, besteht und für ein solches Unternehmen Marketingdienstleistungen erbracht werden. Beschreibung des Geschäftsverhältnisses
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten im Fall der Beauftragung.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes
des BMI in der Fassung vom 10.April 2018 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften
haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.10.2018
11:30
- Deutsch (DE)
28.12.2018
22.10.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/
3%20Unternehmen/Arbeiten-mit-der-e-Vergabe/node_
Arbeiten-mit-der-e-Vergabe.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
29.06.2018
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