Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Inspektion und Wartung der Volumenstromregler
123-02.05-20.0039-18-I-C
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Dienstleistungen
Inspektion und Wartung der Volumenstromregler
Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (42512300)
Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Volumenstromreglern beim Auftraggeber am Standort Greifswald - Insel Riems.
Preis
20.09.2018
31.12.2021
nein
nein
Die Angabe unter Punkt II.2.7) erfolgt aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.• UmsatzDer Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis der Umsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015 bis 2017, bezogen auf das ausgeschriebene Geschäftsfeld, vorzulegen.
• Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
• Fachkundenachweis Biologische Sicherheit in BSL 1 bis 4 Bereichen
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Fachkundenachweis Biologische Sicherheit in BSL 1 bis 4 Bereichen in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
• Referenzen
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens eine) der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
-Erfahrungen in der Inspektion und Wartung raumlufttechnischer Anlagen von Forschungsgebäuden mit Hochsicherheitscharakter nach BiostoffVO sowie Krankenhäusern der Maximalversorgung (Universitätsklinika).
• Eintrag in die Handwerksrolle
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, dass er in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
19.09.2018
23.07.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
• Anhang C der Leistungsbeschreibung "Bestandsliste Volumenstromregler R040 bis R048 Insel Riems" (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist der Anhang C der Leistungsbeschreibung "Bestandsliste Volumenstromregler R040 bis R048 Insel Riems" (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
• Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
• Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot
zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
• Nachunternehmen
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
21.06.2018