Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung für das OSS-E-Mail- und Groupwaresystem und Bereitstellung von Kopano Lizenzen für Enterprise Server
ZT6-1133-2018-145-16-IT1
E-Mail-System (48811000)
Dienstleistungen
Betriebsunterstützung für das OSS-E-Mail- und Groupwaresystem des Deutschen Bundestages (Los A) und Bereitstellung von Kopano-Subskriptionen für Enterprise Server (Los B)
Ja
alle Lose
Betriebsunterstützung für das OSS-E-Mail- und Groupwaresystem
E-Mail-System (48811000)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages ist die Betriebsunterstützung für die beiden Open-Source Systeme (Los A). Die Betriebsunterstützung beinhaltet den technischen Support, die Pflege, die Unterstützung zur Weiterentwicklung der Systeme sowie die Updates der zentralen Systeme (Linux-Distributionen und alle Serveranwendungen).
Preis
01.12.2018
30.11.2019
Zugunsten der AG besteht die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 30. November 2022, zu verlängern. Danach endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich ausgeübt werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option durch die AG.
nein
nein
Kopano-Subskriptionen für Enterprise Server
E-Mail-System (48811000)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Client-Lizenzen für Kopano Enterprise Server einschließlich Herstellersupport (Los B).
Preis
01.12.2018
30.11.2019
Zugunsten der AG besteht die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 30. November 2022, zu verlängern. Danach endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich ausgeübt werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option durch die AG.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
30.10.2018
27.07.2018
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum
Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich
über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden
Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung
nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Bei elektronischer Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird je Los ein
angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14
Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
19.06.2018