Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=202110Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung der Concerted Action V zur EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD)
Referat 114 / Projekt BfEE 01/2018
Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)
Dienstleistungen
Ausschreibung eines nationalen Experten zur Begleitung der Concerted Action V zur EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD).
Die für die geforderte Leistung zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 267.200,00 Euro brutto bzw. 224.537,82 € netto begrenzt.
224.537,82
EUR Euro
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Eschborn
In der kommenden Projektlaufzeit vertritt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) die Bundesrepublik Deutschland als Participant in der Concerted Action V (CA V) zur Europäischen Richtlinie über die Ge-samteffizienz von Gebäuden (EPBD). Der Projektzeitraum der CA beträgt 48 Monate. Er startete bereits im Mai 2018 und endet im April 2022. Deutschland übernimmt für das Kernthema 4 CT „Renovierungs-strategien“ (Renovation Strategies) eine leitende Rolle. Mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag wird für die Laufzeit der CA V EPBD eine inhaltliche Unterstützung und Begleitung Deutschlands durch einen Experten und einen Assistenten gesucht. Der Vertragsschluss zum Projekt „Concerted Action V“ erfolgte zwischen der Dänischen Energieagentur und der Europäischen Kommission. Die Dänische Energieagen-tur vertritt die teilnehmenden Projektpartner aus den Mitgliedstaaten als Konsortialführer. Das hier aus-zuschreibende Projekt soll voraus. im August 2018 starten
Laufzeit in Monaten:
48
nein
ja
Concerted Action V (CA V) zur Europäischen Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Projekterfahrung im Gebäudebereich sowohl im Wohngebäude- als auch im Nichtwohngebäudebereich, insbesondere zu den Themen Gebäudeenergieberatung, Energieeinsparrecht, Förderprogramme der Bundesregierung im Bereich Energieberatung
Umfangreich
CTM d.h. Hierfür bedarf es der Durchführung von 3 Projekten im Gebäudebereich, die zeigen, dass der AN über Fachkenntnisse in o.g. Themen verfügt
CTA Hierfür bedarf es der Durchführung von 2 Projekten im Gebäudebereich, die zeigen, dass der AN über Fachkenntnisse in o.g. Themen verfügt
Projekterfahrung in der Zusammenarbeit mit Ministerien/obersten Behörden
CTM Hierfür bedarf es der Durchführung von 2 Projekten, die für einen der o.g. öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden
Projekterfahrung im Bereich „Smart Building“ -
CTA Hierfür bedarf es der Durchführung von 2 Projekten mit Bezug zum Thema „Smart Building“
Erfahrungen im Projektmanagement
sehr umfangreiche Erfahrungen
CTM d.h. Hierfür bedarf es des Nachweises einer 5-jährigen Projektmanagementerfahrung
CTA Hierfür bedarf es der Durchführung von 2 Projekten
Projekterfahrung in englischsprachigen Projekten umfangreiche Projekterfahrung in der Leitung von in englischsprachigen Projekten
CTM d.h. Hierfür bedarf es der Durchführung von 3 Projekten in englischer Sprache
CTA Hierfür bedarf es der Durchführung von 2 Projekten in englischer Sprache
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
19.07.2018
23:59
- Deutsch (DE)
29.08.2018
20.07.2018
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen könnengemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. IhreAbrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen geltendie Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über dieVergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagenunddie Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für derenNutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMIleistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitetein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interessean dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
14.06.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.