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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Betrieb Messestand (ZT6-1133-2018-086-13-IO2)

Next Steps

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08.06.2018

17.07.2018 12:00

17.07.2018 12:00

ZT6-1133-2018-086-13-IO2

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

08.06.2018 15:45

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Betrieb Messestand

ZT6-1133-2018-086-13-IO2

II.1.2)
CPV-Code

Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Betrieb eines Messestandes (Auf- und Abbau, Transport, Einlagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung, Aktualisierung der Technik, Erstellung von Grafiktafeln sowie Stellung von zwei Veranstaltungstechnikern für die Veranstaltungen)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist der Betrieb eines sich im Eigentum des Deutschen Bundestages befindlichen Messestandes (Baujahr 2014). Der Messestand ist zum Teil in Octanormbauweise mit vorgehängten Platten (Kabinen) und zum Teil als segmentierte Holzkonstruktion (Kuppel und Spirale - eine symbolische Nachbildung des Aufgangs der Reichstagskuppel) realisiert. Alle Elemente sind mit handelsüblichen Steck- und Schraubverbindungen montierbar. Die Standbauteile sind palletiert oder mit Rollen versehen für Transport und Lagerung verpackt. Die meisten Elemente sind mit unter 2,80 m Maximalmaß für Hebebühnen geeignet. Die längsten Bauteile sind vier Kuppelsegmente mit je ca. 4,5 m Maximalmaß.

Der Messestand kann variabel aufgebaut werden. Die Fläche beträgt je nach Messe 108 bis 120 m². Der Messestand ist einstöckig und als Kopf- oder Inselstand einsetzbar. Die Standhöhe beträgt am höchsten Punkt ca. 5,50 m (inklusive Bodenaufbau). Das Gewicht des Standes liegt zwischen 8,5 und 10,5 Tonnen. Gemäß Hersteller kann der Messestand von eingewiesenen Monteuren (ca. vier bis sechs) komplett mit Beleuchtung und Medientechnik in ca. 2,5 Tagen aufgebaut werden. Für den Abbau inklusive versandfertigem Verpacken und Verladen werden 1,5 Tage angegeben.

Der Vertrag umfasst den Auf- und Abbau sowie die Übergabe des voll funktionsfähigen Messestandes durch den Auftragnehmer (AN) auf ca. zehn bis zwölf Messen im Jahr.

Der Vertrag umfasst neben dem Auf- und Abbau des Messestandes den Transport sowie die Lagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung des Messestandes, die Aktualisierung und Instandhaltung der Technik sowie die Änderung beziehungsweise Neuerstellung von Grafiktafeln durch den AN.

Zur Gewährleistung des technisch einwandfreien Ablaufs stellt der AN für die gesamte Dauer einer Messe zwei Fachkräfte für Veranstaltungstechnik zur Verfügung. Die Fachkräfte nehmen auch organisatorische Aufgaben wahr. Den inhaltlichen Messeauftritt stellt die Auftragsgeberin (AG) sicher.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2019

31.12.2020

zwei Verlängerungsoptionen zugunsten der AG um je ein Jahr

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

17.07.2018

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.10.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.07.2018

09:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.

-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.

-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.06.2018



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