Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Messestand
ZT6-1133-2018-086-13-IO2
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Betrieb eines Messestandes (Auf- und Abbau, Transport, Einlagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung, Aktualisierung der Technik, Erstellung von Grafiktafeln sowie Stellung von zwei Veranstaltungstechnikern für die Veranstaltungen)
Berlin (DE300)
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Vertragsgegenstand ist der Betrieb eines sich im Eigentum des Deutschen Bundestages befindlichen Messestandes (Baujahr 2014). Der Messestand ist zum Teil in Octanormbauweise mit vorgehängten Platten (Kabinen) und zum Teil als segmentierte Holzkonstruktion (Kuppel und Spirale - eine symbolische Nachbildung des Aufgangs der Reichstagskuppel) realisiert. Alle Elemente sind mit handelsüblichen Steck- und Schraubverbindungen montierbar. Die Standbauteile sind palletiert oder mit Rollen versehen für Transport und Lagerung verpackt. Die meisten Elemente sind mit unter 2,80 m Maximalmaß für Hebebühnen geeignet. Die längsten Bauteile sind vier Kuppelsegmente mit je ca. 4,5 m Maximalmaß.
Der Messestand kann variabel aufgebaut werden. Die Fläche beträgt je nach Messe 108 bis 120 m². Der Messestand ist einstöckig und als Kopf- oder Inselstand einsetzbar. Die Standhöhe beträgt am höchsten Punkt ca. 5,50 m (inklusive Bodenaufbau). Das Gewicht des Standes liegt zwischen 8,5 und 10,5 Tonnen. Gemäß Hersteller kann der Messestand von eingewiesenen Monteuren (ca. vier bis sechs) komplett mit Beleuchtung und Medientechnik in ca. 2,5 Tagen aufgebaut werden. Für den Abbau inklusive versandfertigem Verpacken und Verladen werden 1,5 Tage angegeben.
Der Vertrag umfasst den Auf- und Abbau sowie die Übergabe des voll funktionsfähigen Messestandes durch den Auftragnehmer (AN) auf ca. zehn bis zwölf Messen im Jahr.
Der Vertrag umfasst neben dem Auf- und Abbau des Messestandes den Transport sowie die Lagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung des Messestandes, die Aktualisierung und Instandhaltung der Technik sowie die Änderung beziehungsweise Neuerstellung von Grafiktafeln durch den AN.
Zur Gewährleistung des technisch einwandfreien Ablaufs stellt der AN für die gesamte Dauer einer Messe zwei Fachkräfte für Veranstaltungstechnik zur Verfügung. Die Fachkräfte nehmen auch organisatorische Aufgaben wahr. Den inhaltlichen Messeauftritt stellt die Auftragsgeberin (AG) sicher.
Preis
01.01.2019
31.12.2020
zwei Verlängerungsoptionen zugunsten der AG um je ein Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
01.10.2018
18.07.2018
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
07.06.2018