Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Strickjacken
24.28-2912-141-2018
Strickjacken (18235200)
Lieferauftrag
Die Strickjacken sind mit Reißverscluss, Stehkragen, Ärmelbündchen und Schultertunnel anzubieten. Auf der Rückenteilpasse sowie auf der rechten Brustseite ist eine Kennzeichnung mit retroreflektierenden Schriftzug "POLIZEI" anzubringen.
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Es ist ein Lieferumfang von 2.500 Stück in 2019 sowie ein optionaler Lieferumfang von 1.500 Stück in 2020 geplant.
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
ja
Optional ist es möglich, dass zu dem fest geplanten Lieferumfang von 2019, weitere 1.500 Stück in 2020 benötigt werden.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
- Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
- Angebotsmuster in der Größe 52 mit den dazugehörigen technischen Datenblättern
- Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
- Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Eigenerklärung (Vordruck) Anerkennung über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
- Abrufliefervertrag im Entwurf
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
18.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2018
19.07.2018
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat
ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist
nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr
erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf
Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen
zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann
als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der
Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag
muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
07.06.2018