Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=201269Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschafts-, Unternehmensdatenbank
Referat 114 Projekt Wirtschaftsdatenbank
Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste (64216000)
Dienstleistungen
Ausschreibung einer Wirtschaftsdatenbank zur Einbindung in die Bearbeitung von Ausfuhranträgen
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Eschborn, Taunus
Länderkreis:
-Weltweit
Unternehmen:
-natürliche und juristische Personen (alle Gesellschaftsformen)
-Universitäten und Forschungseinrichtungen
-Vereine
Enthaltene Information:
-Geschäftsleitung (Namen der Geschäftsleitung, etc.)
-Verflechungen mit anderen Unternehmen/Einrichtungen (Beherrschungsverhältnisse, Konzernzu-gehörigkeit, etc.)
-Tätigkeitsgebiete incl. Branchen und Produkten
-Jahresumsatz
-Mitarbeiterzahl
-alle Standorte
Auszuwertende Quellen:
-staatliche Register wie z. B. Handels- und Gewerberegister, soweit möglich auch nicht-öffentliche
-Pressemeldungen
-Zeitschriften wie z. B. Jane´s Defence
Verfügbarkeit:
-Offline
Aktualisierung:
-Mindestens täglich
Nutzer:
-ca. 150 Zugriffsberechtigte
Laufzeit in Monaten:48
Option der Verlängerung um ein Jahr
3
5
Als Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb sind die mögliche Abdeckung des geforderten Leistungsumfangs und das Unternehmensprofil
(Zuverlässigkeit, Erfahrung im Markt, Umsatz im Anforderungsprofil).
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung (Gewichtung: 25 %)
Bitte weisen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag folgende Unternehmensdaten nach:
-Firmenprofil
-Umsatz der letzten drei Jahre
-Umsatz im Angebotsumfang der letzten drei Jahre
Technische Leistungsfähigkeit: (Gewichtung 45 %)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angebotsumfang
-Leistungsfähigkeit des Unternehmens
3. Referenzen (Gewichtung 30%)
Nennen Sie zwei Referenzprojekte der letzten 3 Jahre, bei denen vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden. Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte tabellarisch (Max. 2 Seiten )
a) Name des Kunden; Benennung eines Ansprechpartners des Kunden oder Vertreter mit aktueller Telefonnummer und E-Mail- Adresse
b) Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes und des Vorgehens (verwendete Methoden, Werkzeuge, etc.) ggf. auch Name des eingeführten Produktes
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
06.08.2018
23:59
- Deutsch (DE)
9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig unddirekt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter derRufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf dieRügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.06.2018
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