Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Rahmenvereinbarung Pistolenpatronen 9mm x 19
02.23-51462-306-18
Munition (35330000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pistolenpatronen 9mm x 19 in 3 Ausführungen (3 Losen) für den Zeitraum 01.09.2018- 31.08.2021
Ja
alle Lose
Pist.Patrone Kaliber 9mm x 19 Green Range * oder gleichwertig (Los 1)
Munition (35330000)
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Munition
Zeitraum September 2018- August 2021
Los 1: Pist. Patr. Kal 9mm x 19 Green Range *oder gleichwertig
4.800.000 Stück
Qualitätskriterium
Name: Preis / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit A4 / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit A5 / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit "Green Range" / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium
Name: Anteil unverbrannter TLP-Reste / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium
Name: Werks-TL mit Zeichnungen aller Komponenten / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium
Name: Güteprüfung unter Beteiligung Bundeswehrprüfstelle / Gewichtung: 5,00
Preis
Gewichtung: 35,00
01.09.2018
31.08.2021
optionnal um 1 Jahr
nein
nein
Pist.Patrone Kaliber 9mm x 19 Action 4 * oder gleichwertig (Los 2)
Munition (35330000)
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Munition
Zeitraum September 2018- August 2021
Los 2: Pist. Patr. Kal. 9mm x 19 Action 4 *oder gleichwertig
450.000 Stück
Qualitätskriterium
Name: Preis / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit A4 / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit "Green Range" / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium
Name: Güteprüfung unter Beteiligung Bundeswehrprüfstelle / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium
Name: Mehrfachladefähigkeit / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium
Name: Werks-TL mit Zeichnungen aller Komponenten / Gewichtung: 5,00
Preis
Gewichtung: 35,00
01.09.2018
31.08.2021
optional 1 Jahr
nein
nein
Pist.Patrone Kaliber 9mm x 19 Action 5 * oder gleichwertig (Los 3)
Munition (35330000)
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Munition
Zeitraum September 2018- August 2021
Los 3: Pist. Patr. Kal. 9mm x 19 Action 5 *oder gleichwertig
270.000 Stück
Qualitätskriterium
Name: Preis / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit A5 / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium
Name: Übereinstimmung der Treffpunktlagen mit "Green Range" / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium
Name: Güteprüfung unter Beteiligung Bundeswehrprüfstelle / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium
Name: Mehrfachladefähigkeit / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium
Name: Werks-TL mit Zeichnungen aller Komponenten / Gewichtung: 5,00
Preis
Gewichtung: 35,00
01.09.2018
31.08.2021
optional 1 Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung nach Abschnitt 2
-Eigenerklärung zu § 124 (1) GWB i. V. m. §48 VgV
"Insolvenzverfahren/Liquidation"
oder
der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine
Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das
ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in
eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der
anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL,
geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der
Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung
geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine "Einheitliche Europäische
Eigenerklärung" nach § 50 VgV.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:•Referenzliste mit mind. 2 vergleichbaren Projekten/Referenzen (Eigenerklärung) mit Angabe des Volumens, Auftragsgegenstand, Ansprechpartner und Telefonnummer•Muster- oder Referenzpatronen (siehe Leistungsbeschreibungen/ Anforderungen zu den Losen 1, 2 und 3)•Zertifizierung der angebotenen Munition (je Los) inkl. Zertifizierungsprüfbericht nach der Technischen Richtlinie "Patrone 9mm x 19, schadstoffreduziert", Stand September 2009 (Ausschlusskriterium) Abweichung im Los 1 (siehe Anford. zu Los 1) Abweichung im Los 3 (siehe Anford. zu Los 3)a) Vorlage d. Zertifizierung in Kopie inkl. Zertifizierungsprüfbericht oderb) als Eigenerklärung dahingehend, dass d. angebotenen Produkte die geforderteZertifizierung erfüllen. In diesem Fall behält sich d. Vergabestelle vor, diese Zertifizierung in Kopie noch vor dem geplanten Zuschlagstermin beim Bieter nachzufordern. O. g. Nachweise müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungs-behörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Eine Nachford. von Erklärungen und Nachweisen durch den Auftraggeber wird zugelassen.Für die Einstufung des Angebotes nach d. Bewertungsmatrix müssen weiterhin folgende technische Unterlagen/Erklärungen mit dem Angebot vorgelegt werden:Für Los 1:-Es sind detaillierte Herstellerunterlagen zu allen Munitionskomponenten, einschließlich Werkszeichnungssätze beizufügen.-Die Technischen Lieferbedingungen des Herstellers sind dem Angebot beizufügen.-Güteprüfung der Munition soll durch d. Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung oder einer vergleichbaren staatlichen Institution auf der Grundlage der Technischen Lieferbedingungen des Herstellers erfolgen, welche auf den Inhalten der Technischen Richtlinie "Patrone 9mm x 19, schadstoffreduziert", Stand Sept. 2009 basieren.-Übereinstimmung d. Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Einsatzmunition Action 4 (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss die Übereinstimmung aus d. abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.-Übereinstimmung d. Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Einsatzmunition Action 5 (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls d. Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss d. Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.-Übereinstimmung d. Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Übungsmunition "Green Range" (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls d. Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss d. Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.-Da mind. 70% der Übungspatronen in geschlossenen Schießanlagen verschossen werden sollen, wird ein geringer Anteil von unverbrannten Treibladungspulverresten angestrebt (Nachweis vom Auftragnehmer), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss der tatsächliche Anteil aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.-Verwendung v. typgleichen Handfeuerwaffen der Landespolizei Sachsen Anhalt (P6; GLOCK 17; GLOCK 26 und MP5) zum Funktionsschießen während der Güteprüfung.-Zusendung v. 300 Stück Muster- oder Referenzpatronen bei Angebotsabgabe, zur eigenständigen Ermittlung d. übereinstimmenden Treffpunktlagen mit bereits vorhandener Einsatzmunition Action 4, Action 5 und Übungsmunition "Green Range". D. vergleichsweise Ermittlung d. mittleren Treffpunkte erfolgt gemäß PDV 982 und wird mit folgenden Dienstwaffen der Landespolizei Sachsen Anhalt durchgeführt: Pistolen P6/GLOCK 17 u. Maschinenpistolen MP5. Bei Nichterfüllen der Anschussbedingungen gemäß PDV 982 wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Produktinformationen in deutscher Sprache
Für Los 2:
-Es sind detaillierte Herstellerunterlagen zu allen Munitionskomponenten, einschließlich Werkszeichnungssätze beizufügen.
-Die Technischen Lieferbedingungen des Herstellers sind dem Angebot beizufügen.
-Güteprüfung der Munition soll durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung oder einer vergleichbaren staatlichen Institution auf der Grundlage der Technischen Lieferbedingungen des Herstellers erfolgen, welche auf den Inhalten der Technischen Richtlinie "Patrone 9mm x 19, schadstoffreduziert", Stand. September 2009 basieren.
-Übereinstimmung der Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Einsatzmunition Action 4 (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss die Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.
-Übereinstimmung der Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Übungsmunition "Green Range" (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss die Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.
-Da die Einsatzmunition einer erhöhten Mehrfachladebeanspruchung unterliegt, wird ein
erhöhter Geschossausziehwiderstand angestrebt (Nachweis vom Auftragnehmer), falls die Munition schon gefertigt wurde. Dieses Kriterium wird nur bewertet, wenn alle Bieter die angebotene Munition bereits gefertigt haben und entsprechende Werte angeben können. Ansonsten wird die Mehrfachladefähigkeit im Zusammenhang mit dem Geschossausziehwiderstand gemäß Technischer Lieferbedingungen des Herstellers bewertet.
-Verwendung von typgleichen Handfeuerwaffen der Landespolizei Sachsen Anhalt (P6; GLOCK 17; GLOCK 26 und MP5) zum Funktionsschießen während der Güteprüfung.
-Zusendung von 200 Stück Muster- oder Referenzpatronen bei Angebotsabgabe, zur eigenständigen Ermittlung der übereinstimmenden Treffpunktlagen mit bereits vorhandener Einsatzmunition Action 4 und Übungsmunition "Green Range". Die vergleichsweise Ermittlung der mittleren Treffpunkte erfolgt gemäß PDV 982 und wird mit der Dienstpistole P6 durchgeführt. Bei Nichterfüllen der Anschussbedingungen gemäß PDV 982 wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
-Sämtliche Produktinformationen sind in deutscher Sprache auszuführen.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen:
-Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit,
ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz"
-Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Die o. g. Nachweise müssen auch von den angegebenen Nachunternehmen
erbracht werden.
Eine Nachforderung von o. a. Eignungsnachweisen gemäß § 56 (2) S1 VgV
wird zugelassen.
Für Los 3:
-Es sind detaillierte Herstellerunterlagen zu allen Munitionskomponenten, einschließlich Werkszeichnungssätze beizufügen.
-Die Technischen Lieferbedingungen des Herstellers sind dem Angebot beizufügen.
-Güteprüfung der Munition soll durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung oder einer vergleichbaren staatlichen Institution auf der Grundlage der Technischen Lieferbedingungen des Herstellers erfolgen, welche auf den Inhalten der Technischen Richtlinie "Patrone 9mm x 19, schadstoffreduziert", Stand September 2009 basieren.
-Übereinstimmung der Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Einsatzmunition Action 5 (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss die Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.
-Übereinstimmung der Treffpunktlagen der angebotenen Munitionscharge mit Übungsmunition "Green Range" (werksseitiger Nachweis vom Auftragnehmer mittels Messlauf), falls die Munition schon gefertigt wurde. Ansonsten muss die Übereinstimmung aus dem abschließenden Güteprüfprotokoll ersichtlich sein.
-Da die Einsatzmunition einer erhöhten Mehrfachladebeanspruchung unterliegt, wird ein
erhöhter Geschossausziehwiderstand angestrebt (Nachweis vom Auftragnehmer), falls die Munition schon gefertigt wurde. Dieses Kriterium wird nur bewertet, wenn alle Bieter die angebotene Munition bereits gefertigt haben und entsprechende Werte angeben können. Ansonsten wird die Mehrfachladefähigkeit im Zusammenhang mit dem Geschossausziehwiderstand gemäß Technischer Lieferbedingungen des Herstellers bewertet.
-Verwendung von typgleichen Handfeuerwaffen der Landespolizei Sachsen Anhalt (GLOCK 17 ; GLOCK 26 und MP5) zum Funktionsschießen während der Güteprüfung.
-Zusendung von 200 Stück Muster- oder Referenzpatronen bei Angebotsabgabe zur eigenständigen Ermittlung der übereinstimmenden Treffpunktlagen mit bereits vorhandener Einsatzmunition Action 5 und Übungsmunition "Green Range". Die vergleichsweise Ermittlung der mittleren Treffpunkte erfolgt gemäß PDV 982 und wird mit der Dienstpistole GLOCK 17 durchgeführt. Bei Nichterfüllen der Anschussbedingungen gemäß PDV 982 wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
-Sämtliche Produktinformationen sind in deutscher Sprache auszuführen.
Eine Nachforderung durch den Auftraggeber wird zugelassen. Im Falle der Nichtnachlieferung oder verspäteten Nachlieferung der nachgeforderten Unterlagen werden die Angebote ausgeschlossen.
Die Munition muss strengsten Kontrollen unterliegen damit ein gefahrenfreier Einsatz im Polizeieinsatz möglich ist. Zum Schutz der Einsatzkräfte und dem reibungslosen Einsatz der Munition ist die Abforderung der o. g. technischen Unterlagen und von Testmustern unumgänglich und notwendig. Da auf eine Güteprüfung vor Ort verzichtet wird, sollten alle Unterlagen mit dem Angebot vorgelegt werden.
Die genaue Ausführung ist den technischen Anforderungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, eine Endabnahme der Patronen am Sitz des Auftragsnehmers vorzunehmen. Dies geschieht ggf. auf eigene Kosten und nach vorheriger Absprache.
Der erste Abruf erfolgt ca. im September 2018 und umfasst ca. folgende Mengen:
Los 1: 1.500.000 Stück
Los 2: 70.000 Stück
Los 3: 90.000 Stück
Vertrag/ Gerichtsstand
Im Falle eines Zuschlags wird ein Liefervertrag geschlossen.
Bestandteile des Vertrages der auf Grundlage der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) abgeschlossen wird, sind in der nachstehenden Reihenfolge:
1. die vollständigen Ausschreibungsunterlagen
2. das Angebot des Bieters
3. Preisgleitklausel wird Teil der Rahmenvereinbarung
(1)Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise kann erstmalig 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrages, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 4 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
05.07.2018
23:58
- Deutsch (DE)
31.08.2018
05.07.2018
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
05.06.2018