Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=200932
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierleistungen 2019 - 2022 Zb 4-00432-4
Zb 4-00432-4
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Programmierleistungen und unterstützende Dienstleistungen für 18 Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen, 2 Verfahren zur Verwaltung der Beschwerden von Leistungsempfängern nach SGB II und III sowie 4 Verfahren der zentralen Verwaltung.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Dienstsitz des BMAS in Bonn.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Programmierleistungen und unterstützende Dienstleistungen für seine Verfahren aus folgenden Bereichen:
> Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen:
Hierbei handelt es sich um 18 Verfahren der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, der Sozialgerichtsbarkeit, der sozialen Entschädigung sowie der Arbeitsförderung. Mit diesen Verfahren werden z.B. die von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung oder den Bundesländern gelieferten Daten verarbeitet und ausgewertet. Diese Verfahren basieren auf den Programmier- bzw. Datenbanksystemen: MS Access mit VBA, MS SQL-Server, Micro Focus Cobol und SAS mit dem Programmiermodul BASE.
>Verwaltung der Beschwerden von Leistungsempfängern nach SGB II und III:
Diesre Bereich umfasst 2 mit MS Word und MS Access realisierte Verfahren.
> Verfahren der zentralen Verwaltung:
Hierbei handelt es sich um das Personal-Prozess-Management-Anwendungssystem mit den eigenständigen Personalverfahren Beurteilung und Leistungsprämie sowie ein Verfahren zur Durchführung der jährlichen Personalbedarfsplanung. Diese Verfahren sind als Web-Anwendungen für MS Internet Information Services in ASP.NET erstellt und nutzen als Datenquelle MS SQL-Server Datenbanken. Außerdem werden in dem Verfahren Personalbedarfsplanung die MS SQL-Server Reporting Services genutzt.
Die Leistungen sind vor Ort beim Auftraggeber zu erbringen und umfassen:
> Durchführung der Produktion (Datenannahme, Konvertierungen, Plausibilitätsprüfungen, Einlesen in die Datenbank) für die Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen.
>Weiterentwicklung und Anpassen der Verfahren an sich verändernde rechtliche, organisatorische, funktionale und technische Anforderungen.
>Anpassung und Weiterentwicklung neuer, fremdrealisierter Verfahren, sofern sie auf den Programmier- bzw. Datenbanksystemen der vorhandenen Verfahren basieren.
>Erstellung kleinerer neuer Verfahren (Erstellungsaufwand maximal 100 Personentage) auf Basis der Programmier- bzw. Datenbanksysteme der vorhandenen Verfahren mit Ausnahme von SAS und Cobol.
>Durchführung von Standard- und Sonderauswertungen.
>Migration von MS Access-Datenbanken auf MS SQL-Server.
>Unterstützung der für die Verfahren zuständigen Fachreferate per Telefon, E-Mail oder vor Ort (nur in Bonn).
>Beseitigung von Störungen und Fehlern, für die der Auftragnehmer nicht im Rahmen der Gewährleistung oder Funktionsprüfung zuständig ist.
>Unterstützung bei der Aktualisierung bzw. Aufnahme von Verfahren in das Gesamtsicherheitskonzept oder der Erstellung eines ggf. notwendigen verfahrensspezifischen IT-Sicherheitskonzeptes.
>Einarbeitung eines anderen Dienstleisters vor Beendigung des Vertrages.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt über einzelne Projektabrufe per Auftragsschein als Werkleistung oder Dienstleistung.
Der erwartete Unterstützungsbedarf ist aufgrund von Vergleichswerten aus der Vergangenheit mit 351 Personentagen pro Jahr kalkuliert worden. Die Kalkulation ist allerdings mit Unsicherheitsen behaftet. Es ist sowohl ein geringerer als auch ein höherer Bedarf möglich. Garantiert werden 300 Personentage pro Jahr.
01.01.2019
31.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2018
16.07.2018
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMAS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMAS angezeigt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMAS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMAS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
04.06.2018
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