Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Garderoben-, Aufzugs-, Audio-Guide- und Logistik-Dienst
ZT6-1133-2018-102-14-ZT5
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und Deutscher Dom des Deutschen Bundestages in Berlin
Berlin (DE300)
diverse Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte
Die Leistung besteht aus vier Teilleistungen.
Der Garderobendienst (in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und im Deutschen Dom) und der Logistik-Dienst (in der Liegenschaft Reichstagsgebäude) sind im Zeitraum 01.12.2018 bis 30.11.2020 zu erbringen.
Der Aufzugsdienst ist im Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2020 an zwei Aufzügen im Bereich des Westeingangs des Reichstagsgebäudes zu erbringen.
Der Audio-Guide-Dienst ist im Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2020 im Bereich der Dachterasse des Reichstagsgebäudes zu erbringen.
Es besteht zu Gunsten der Auftraggeberin die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragsdauer (der jeweiligen Teilleistung) um jeweils ein Jahr.
Da die einzelnen Teilleistungen einen hohen Anteil an Sicherheitsdienstleistungen umfassen, wird der Nachweis über das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34a Gewerbeordnung gefordert.
Auch ein aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
Vor Zuschlagserteilung holt die Vergabestelle folgende Unterlage beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit direkt ein: Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG)
Preis
01.10.2018
30.11.2020
Es besteht zu Gunsten der Auftraggeberin die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragsdauer (der jeweiligen Teilleistung) um jeweils ein Jahr.
ja
Es besteht zu Gunsten der Auftraggeberin die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragsdauer (der jeweiligen Teilleistung) um jeweils ein Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2018
04.07.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.06.2018