Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Messebau für die SMACC 2018
B 13.11 - 0003/18/VV : 1
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Lieferauftrag
Lieferung eines Miet-Messestandes für die Smart Country Convention (SMACC) 2018
Messestände (39154100)
Messeeinrichtungen (39154000)
Organisation von Messen und Ausstellungen (79956000)
BERLIN (DE3)
SMACC in Berlin, Messe im CityCube
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption, Planung, Realisierung und Lieferung eines ca. 200 qm großen Miet-Messestandes für den Auftritt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf der SMACC 2018 in Berlin, Messe Berlin im CityCube.
12.09.2018
31.12.2018
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklärung zu Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist vom
Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) sowie von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot einzureichen.
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistungen auf Unterauftragnehmer ist für jeden Unterauftragnehmer eine Erklärung über Art und Umfang der zu übertragenden Leistungsteile mit dem Angebot einzueichen.
Eiin unterschriebener Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des jeweiligen Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen werden sowie eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bis zur Zuschlagserteilung einzureichen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes
des BMI in der Fassung vom 10.April 2018 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften
haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2018/S 104-237179
08.08.2018
11:30
- Deutsch (DE)
28.09.2018
08.08.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Arbeiten-mit-der-e-Vergabe/node_Arbeiten-mit-der-e-Vergabe.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
01.06.2018
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