Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen zur Strategischen Weiterentwicklung des Statistischen Bundesamtes
B 13.10 - 1401/18/VV : 1
Allgemeine Managementberatung (79411000)
Dienstleistungen
Beratungsleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Statistischen Bundesamtes
5.000.000,00
EUR Euro
Allgemeine Managementberatung (79411000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsentwurf
Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Laufzeit in Monaten:
36
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß beiliegender Vorlage. Bitte fügen Sie die Erklärung Ihrem Teilnahmeantrag bei.
- Erklärung mit Angaben zu Unternehmensdaten
gemäß beiliegender Vorlage. Bitte fügen Sie die Erklärung Ihrem Teilnahmeantrag bei. Der Vordruck enthält einen Fragebogen zu allgemeinen Unternehmensdaten, welcher von jedem Teilnehmer ausgefüllt werden muss. Diese Daten werden zur Einholung ei-ner Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Gewerbeordnung herange-zogen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt im Rahmen der Umset-zung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
- Nachweis über den jährlichen Mindestumsatz (Ausschlusskriterium)
Bitte weisen Sie nach, dass Sie in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils einen jährlichen Min-destumsatz in Höhe von 6.000.000,-- Euro bei vergleichbaren Dienstleistungen erzielt ha-ben.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Referenzen und anhand des angegebenen Jahresumsatzes .
Der oben genannte Mindestumsatz stellt eine Mindestanforderung an die Eignung des Unternehmens dar. Es werden ausschließlich die Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Nachweis über Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
(Ausschlusskriterium)
Bitte weisen Sie mittels folgender Referenzen nach, dass Ihr Unternehmen seit den letzten fünf Jahren (Stichtag: 01.07.2013) Strategische Beratungsleistungen erbracht hat:
• Beratung in den Bereichen "Organisation" (Aufbau- und Ablauforganisation) oder "Personal" (z.B. Personalgewinnung) (mindestens 3 Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von jeweils einer Million Euro)
• Projektdurchführung von Projekten mit interföderalen Dependenzen (mindestens 3 Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von jeweils einer Million Euro). Interföderale Dependenzen bedeuten die Beteiligung von Bundes- oder Landesbehörden bzw. Kommunen (z.B. Statistisches Bundesamt und Statistische Landesämter) an einem Projekt oder einer staatlichen Aufgabe
• Durchführung von Projekten für einen Auftraggeber mit Behördenstrukturen und mindestens 2.000 Beschäftigten, die unterschiedliche Bildungs- und Digitalisierungshintergründe haben (mindestens 3 Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von jeweils einer Million Euro)
• Durchführung von Projekten, in denen der Auftraggeber in einem dienstaufsichtlichen Abhängigkeitsverhältnis steht (mindestens 3 Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von jeweils einer Million Euro). Ein dienstaufsichtliches Abhängigkeitsverhältnis besteht beispielsweise zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Statistischen Bundesamt.
Bei den Referenzgebern (Auftraggebern) muss es sich um oberste oder obere Bundes- oder Landesbehörden handeln. Es ist gestattet, dass Referenzen benannt werden, die gleichzeitig mehrere der oben genannten Anforderungen abdecken.
Die Referenzen müssen die folgenden Angaben enthalten:
• Name des Auftraggebers,
• Beginn der Tätigkeit (TT.MM.JJJJ) und Dauer
• Auftragsvolumen in Euro
• Beschreibung der Tätigkeit aus der hervorgehen muss, dass die o.a Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Referenzen und anhand des angegebenen Jahresumsatzes .
Die oben genannten Anforderungen an die Referenzen stellen Mindestanforderungen an die Eignung des Unternehmens dar. Es werden ausschließlich die Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.07.2018
11:30
- Deutsch (DE)
07.12.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.05.2018
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