Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Folgestudie Glücksspielverhalten
123-02.05-20.0089-18-I-H
Umfragen (79311000)
Dienstleistungen
Folgestudie einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zum Thema Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht
1,00
EUR Euro
Umfragengestaltung (79311100)
Durchführung von Umfragen (79311200)
Köln (DEA2)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer repräsentativen Wiederholungsbefragung zum Thema "Glückspiel". Ergänzend hierzu fallen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Fragebogens (in Abstimmung mit dem Auftraggeber), der Datenaufbereitung und -lieferung (Analyse der Ergebnisse als Kreuztabellenauszählung, Lieferung der Datensätze), einschl. der Lieferung von fünf Tabellenbänden und der Erstellung eines Feldberichtes an.
07.01.2019
16.08.2019
nein
nein
In Abhängigkeit von der Zuschlagserteilung können sich die Fristen unter II.2.7) ggf. nach vorne verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen).Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen).Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen.- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen.- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u.a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
- Referenzen zur beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, nach. Diese Referenz(en) muss/müssen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
a) routinierte Erfahrung in der Datenerhebung von großen Stichproben (vgl. Fallzahl der Untersuchung),
b) fundierte Erfahrung in der geforderten Stichprobenzusammenstellung und Gewichtung der Daten (außerordentliche methodische Kenntnisse).
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften
Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen,
aus der die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ersichtlich sind -unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht- und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Die Erklärung muss aufgrund der Angaben eindeutig erkennen lassen, dass die Unternehmensaufstellung des Bieters die Durchführung der Leistung sicherstellt und im Falle einer Zuschlagserteilung ausreichend qualifiziertes Personal zur vollumfänglichen Leistungserbringung zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
05.07.2018
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2018
05.07.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen und Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter Punkt III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen das Leistungsverzeichnis, die Angebotsbestätigung,
ein Angebotskonzept sowie den Nachweis eines eigenen Telefonstudios mit Angebotsabgabe vorzulegen.
C)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
D)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG und zur Einhaltung des Bundesdatenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1) sind mindestens von demjenigen
Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
E)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfüh-rung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bie-tenden Unternehmen erfolgt.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
F)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
G)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
30.05.2018