Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
an folgende Anschrift:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Verschüttetensuchgerät
B 19.17 - 8168/17/VV : 1
Endoskopen (33168100)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verschüttentensuchgeräten (Videoendoskope)
Mettmann (DEA1C)
Heiligenhaus
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verschüttetensuchgeräten (Videoendoskopen inkl. Zubehör) sowie die Durchführung von Schulungen.
Die Mindestabnahmemenge sind 13 Stck. Videoendoskop zur Verschüttetensuche inkl. Zubehör und 3 Stck. Schulung.
Es besteht ein möglicher zusätzlicher Bedarf über 10 Stck. Videoendoskop zur Verschüttetensuche inkl. Zubehör sowie 5 Stck. Schulung. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme des möglichen zusätzlichen Bedarfs.
Laufzeit in Monaten:
48
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat mindestens drei Referenzen zur Lieferung von Videoendoskopen zu benennen. Diese müssen ein Volumen von jeweils mind. 25.000 € netto oder ersatzweise einen Umfang von mindestens je 2 Stück Videoendoskopen aufweisen. Der Zeitraum der Leistungserbringung der Referenzen muss zwischen dem 25.05.2015 und dem 24.05.2018 liegen. Eine Kontaktstelle des damaligen Auftraggebers ist jeweils anzugeben. Hierzu ist eine Anlage "Referenzen" zu erstellen.
Der Bieter muss ein Qualitätssicherungs-System unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Zum Nachweis (Anlage "Beschreibung oder Zertifizierung des Qualitätssicherungs-Systems") muss der Bieter eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig einreichen. Alternativ kann der Bieter eine Beschreibung des betrieblichen Qualitätssicherungssystems beifügen, aus der die Art und Weise der Umsetzung der Qualitätssicherung hervorgeht.
Der Bieter kann sich für das Qualitätssicherungssystem zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. des Herstellers) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zu Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Für diesen Nachweis ist die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt
ja
03.07.2018
11:30
- Deutsch (DE)
01.11.2018
03.07.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
24.05.2018