Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsdienstleistung in der EIP AGRI für Sachsen-Anhalt
02.21-IDL_EIP-2018
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Dienstleistungen
Innovationsdienstleister in der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" in Sachsen-Anhalt
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Folgende Tätigkeiten sind als Innovationsdienstleister (IDL) zu übernehmen (detaillierte Beschreibung in der Anlage Leistungsbeschreibung IDL):
I. Tätigkeiten vor der Antragsstellung im Rahmen EIP*
II. Tätigkeiten in der Beantragungs- / EIP- Prüfungsphase*
III. Tätigkeiten in der Start- und Umsetzungsphase des Projektes
IV. Tätigkeiten in der Transferphase
V. Tätigkeiten der Zusammenarbeit und Vernetzung
VI. Tätigkeiten im Rahmen der EIP- Weiterentwicklung
*Diese Tätigkeiten sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen, jedoch kommt es ggf. zur Reduzierung des Angebotspreises (s. Vertragsentwurf § 7 (5)), wenn diese Tätigkeiten nicht mehr oder nicht im vollen Umfang zu erbringen sind.
01.09.2018
31.12.2020
Der Vertrag kann optional bis maximal zum 31.12.2022 verlängert werden.
nein
ja
Im Rahmen d. Entwicklungsprogramms f. d. ländl. Raum d. LSA 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung
-Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A "Insolvenzverfahren/Liquidation"
oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen:
-Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz"
-Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:•fachliches Konzept zur Umsetzung der Dienstleistung (siehe auch Anlage Prüfung und Bewertung IDL)•Referenzliste mit mindestens zwei vergleichbaren Aufträgen (siehe Anlage Referenzliste)(Diese müssen nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und in den letzten 3 Jahren erbracht worden sein.Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:Art des AuftragesAusführungsort (Anschrift)LeistungsumfangLeistungszeitraumAuftragsvolumenAuftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten)warum vergleichbar?
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
25.06.2018
23:58
- Deutsch (DE)
31.08.2018
26.06.2018
11:46
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
22.05.2018
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