Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
an folgende Anschrift:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
ITZBund Rahmenvertrag GSB-OS 3 Lose
ZIB 12.04 - 9750/17/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
RV GSB-OS 3 Lose
29.000.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
1
Rahmenvertrag GSB - OS Los 1 Beratung & Konzeption
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Köln / ITZBund
Weiterentwicklung des Government Site Builder (GSB) auf Basis von OpenSource-Software in drei Losen
• Los 1: Beratung und Konzeption;
das voraussichtliches Auftragsvolumen: 9.000 Personentage
Laufzeit in Monaten:
24
Zwei mal um jeweils ein Jahr
5
Siehe Teilnahmeunterlagen.
nein
nein
Rahmenvertrag GSB - OS Los 2 Konfiguration & Customizing
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Köln ITZBund
Weiterentwicklung des Government Site Builder (GSB) auf Basis von OpenSource-Software in drei Losen
• Los 2: Konfiguration und Customizing;
das voraussichtliches Auftragsvolumen: 17.000 Personentage
Laufzeit in Monaten:
24
Zwei mal um jeweils ein Jahr
5
Siehe Teilnahmeunterlagen.
nein
nein
Rahmenvertrag GSB - OS Los 3 Entwicklung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Köln ITZBund
Weiterentwicklung des Government Site Builder (GSB) auf Basis von OpenSource-Software in drei Losen
• Los 3: Entwicklung;
das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt 3.000 Personentage.
Laufzeit in Monaten:
24
Zwei mal um jeweils ein Jahr
5
Siehe Teilnahmeunterlagen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
04.07.2018
11:30
- Deutsch (DE)
31.12.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.05.2018
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