Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Anstalt des öffentlichen Rechts
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi
enwi-SG4,5-2018
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Dienstleistungen
Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) auf den Annahmestellen im Landkreis Harz sowie deren Abholung und Transport zur Verwertungsanlage, die Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, die sachgerechte Aufbereitung des Elektroschrottes sowie die Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Bei der inhaltlichen Zuordnung der Sammelgruppen 4 und 5 wird sich auf die ab 01.12.2018 geltende Zusammensetzung gemäß ElektroG bezogen.
Harz (DEE09)
Landkreis Harz
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen:
- Vorhaltung bzw. Gestellung von unterschiedlichen Behälterarten, -größen und -anzahlen für die vertragsgegenständlichen Sammelgruppen auf den jeweiligen Wertstoffhöfen (nachfolgend WSH genannt),
- Absicherung eines zeitnahen Wechsels / Tauschs der gefüllten Behälter werktags (Montag-Freitag) innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung (primär telefonischer aber auch per E-Mail oder Fax) durch den jeweiligen Verantwortlichen des WSH,
- Abholung bzw. Übernahme der angemeldeten und befüllten Behälter sowie Transport zu einer durch den Auftragnehmer in Eigenregie betriebenen und dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Erstbehandlungsanlage,
- Ordnungsgemäße Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, sachgerechte Aufbereitung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte, Stoffe und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich des Wiegescheins über den Eingang bei der Verwertungsanlage. Der Wiegeschein muss alle gesetzlichen Vorgaben enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektro-altgeräte register), monatliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und jährliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2-5 gemäß ElektroG per E-Mail (m.focke@enwi-hz.de).
Laufzeit vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 mit zwei Verlängerungsoptionen für jeweils zwei Jahre.
Preis
01.01.2019
31.12.2020
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils zwei Jahre, wenn nicht zuvor von einem der Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 9 Monate)
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister
- Formblatt bei ggf. Unterauftragnehmern
- Erklärung bei ggf. Bietergemeinschaften
- Bewerbererklärung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18 LVG LSA
Die Behandlungsanlage muss gemäß § 21 ElektroG über den gesamten Vertragszeitraum als zertifizierter Erstbehandlungsanlage anerkannt sein und in Deutschland liegen. Außerdem muss es sich beim Auftragnehmer um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG handeln. Die aktuellen und zumindest für den Leistungsbeginn gültigen Zertifikate sind dem Angebot beizufügen. Sofern diese Zertifikate ihre Gültigkeit während der Vertragslaufzeit verlieren, ist das neue Zertifikat vor Ablauf des alten Zertifikates der enwi unaufgefordert vorzulegen. Vom Auftragnehmer sind alle gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Anforderungen laut LAGA- Mitteilung 31A und 31 B.
Mit der Leistung vergleichbare Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
20.06.2018
11:00
- Deutsch (DE)
30.11.2018
20.06.2018
11:00
Halberstadt
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
14.05.2018