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Ausschreibungsdetails

Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.05.2018

20.06.2018 11:00

20.06.2018 11:00

enwi-SG4,5-2018

Sachsen-Anhalt: Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR

12.06.2018 11:48

2018/S 091-206935

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Postanschrift:Braunschweiger Straße 87/88
Postleitzahl:38820
Ort:Halberstadt
NUTS:Harz (DEE09)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Herr Focke
Telefon:+49 3941-688046
Fax:+49 3941-688022
E-Mail: info@enwi-hz.de
Hauptadresse: http://www.enwi-hz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere:
Anstalt des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi

enwi-SG4,5-2018

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) auf den Annahmestellen im Landkreis Harz sowie deren Abholung und Transport zur Verwertungsanlage, die Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, die sachgerechte Aufbereitung des Elektroschrottes sowie die Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Bei der inhaltlichen Zuordnung der Sammelgruppen 4 und 5 wird sich auf die ab 01.12.2018 geltende Zusammensetzung gemäß ElektroG bezogen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09)

Landkreis Harz

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen:
- Vorhaltung bzw. Gestellung von unterschiedlichen Behälterarten, -größen und -anzahlen für die vertragsgegenständlichen Sammelgruppen auf den jeweiligen Wertstoffhöfen (nachfolgend WSH genannt),
- Absicherung eines zeitnahen Wechsels / Tauschs der gefüllten Behälter werktags (Montag-Freitag) innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung (primär telefonischer aber auch per E-Mail oder Fax) durch den jeweiligen Verantwortlichen des WSH,
- Abholung bzw. Übernahme der angemeldeten und befüllten Behälter sowie Transport zu einer durch den Auftragnehmer in Eigenregie betriebenen und dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Erstbehandlungsanlage,
- Ordnungsgemäße Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, sachgerechte Aufbereitung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte, Stoffe und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich des Wiegescheins über den Eingang bei der Verwertungsanlage. Der Wiegeschein muss alle gesetzlichen Vorgaben enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektro-altgeräte register), monatliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und jährliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2-5 gemäß ElektroG per E-Mail (m.focke@enwi-hz.de).
Laufzeit vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 mit zwei Verlängerungsoptionen für jeweils zwei Jahre.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2019

31.12.2020

zweimalige Verlängerungsoption um jeweils zwei Jahre, wenn nicht zuvor von einem der Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 9 Monate)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Auszug aus dem Handelsregister
- Formblatt bei ggf. Unterauftragnehmern
- Erklärung bei ggf. Bietergemeinschaften
- Bewerbererklärung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18 LVG LSA

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Behandlungsanlage muss gemäß § 21 ElektroG über den gesamten Vertragszeitraum als zertifizierter Erstbehandlungsanlage anerkannt sein und in Deutschland liegen. Außerdem muss es sich beim Auftragnehmer um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG handeln. Die aktuellen und zumindest für den Leistungsbeginn gültigen Zertifikate sind dem Angebot beizufügen. Sofern diese Zertifikate ihre Gültigkeit während der Vertragslaufzeit verlieren, ist das neue Zertifikat vor Ablauf des alten Zertifikates der enwi unaufgefordert vorzulegen. Vom Auftragnehmer sind alle gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Anforderungen laut LAGA- Mitteilung 31A und 31 B.
Mit der Leistung vergleichbare Referenzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.06.2018

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

20.06.2018

11:00

Halberstadt

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5141115
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Alter Markt 8
Postleitzahl:39104
Ort:Magdeburg
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.05.2018



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