Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mechanikeranzug
B 17.13 - 4903/18/VV : 1
Arbeitsbekleidung (18113000)
Lieferauftrag
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 3.000 Stück Mechanikeranzug, Hose
und
• 1.200 Stück Mechanikeranzug, Jacke.
Weitere Bestellungen und Abrufe aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019 - 2021, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
• 15.000 Stück Mechanikeranzug, Hose
und
• 9.000 Stück Mechanikeranzug, Jacke.
Arbeitsbekleidung (18113000)
Hochtaunuskreis (DE718)
BPOLVersL Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung -,
61279 Grävenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 3.000 Stück Mechanikeranzug, Hose
und
• 1.200 Stück Mechanikeranzug, Jacke.
Weitere Bestellungen und Abrufe aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2019 - 2021, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
• 15.000 Stück Mechanikeranzug, Hose
und
• 9.000 Stück Mechanikeranzug, Jacke.
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Für den Fall einer Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaft ist Punkt B4 bzw. B5 der Vergabeunterlage zu beachten.
Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2018/S 085-191232
03.07.2018
11:30
- Deutsch (DE)
30.07.2018
03.07.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Auftragsbezogene Nachweise:
- Mit dem Angebot sind Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Material-Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers einzureichen.
- Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen
und einzureichen:
• 1 Garnitur Mechanikeranzug, zweifarbig, bestehend aus Hose und Jacke, für Damen in Gr. 40
und
• 1 Garnitur Mechanikeranzug, zweifarbig, bestehend aus Hose und Jacke, für Herren in Gr. 50.
- Mit dem Angebot ist die Anlage Ergänzende Vertragsbedingungen Kernarbeitsnormen ILO auszufüllen und einzureichen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.05.2018
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