Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erste-Hilfe-Ausstattung BPOL
B 19.34 - 4771/17/VV : 1
Rettungs- und Notfallausrüstung (35112000)
Lieferauftrag
Abschluss KdB-Rahmenvereinbarungen für die Lieferleistung von Erste-Hilfe-Ausstattung, BePol in 2 Losen mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab Vertragschluss
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
2
Los 1
Rettungs- und Notfallausrüstung (35112000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarungen für die Lieferleistung von Erste-Hilfe-Ausstattung, BePol, Los 1 mit einer Laufzeit von 24 Monaten + 12 Monate + 12 Monate ab Vertragschluss
Laufzeit in Monaten:
48
ja
Das Los 1 beinhaltet sowohl Festbestellmengen wie auch prognostische Bedarfe.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 200 Prozent der Festbestellmengen bzw. des prognostischen Bedarfs durch die Besteller abrufen zu lassen (absolute Höchstbestellmenge). Der Wert der absoluten Höchstbestellmenge in Euro berechnet sich für das Los aus dem Angebotspreis gemäß Angebotsvordruck. Die absolute Höchstbestellmenge entspricht dem doppelten Wert des Angebotspreises (in Euro).
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Los 2
Rettungs- und Notfallausrüstung (35112000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarungen für die Lieferleistung von Erste-Hilfe-Ausstattung, BePol, Los 2 mit einer Laufzeit von 24 Monaten + 12 Monate + 12 Monate ab Vertragschluss
Laufzeit in Monaten:
48
ja
Das Los beinhaltet prognostische Bedarfe. Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 200 Prozent des prognostischen Bedarfs durch die Besteller abrufen zu lassen (absolute Höchstbestellmenge). Der Wert der absoluten Höchstbestellmenge in Euro berechnet sich für das Los aus dem Angebotspreis gemäß Angebotsvordruck. Die absolute Höchstbestellmenge entspricht dem doppelten Wert des Angebotspreises (in Euro).
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
01.06.2018
11:30
- Deutsch (DE)
31.08.2018
04.06.2018
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 134 GWB.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung auf der e-vergabeplattform unter http.//www.evergabe-online.de. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
25.04.2018