Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck und Lieferung von Druckerzeugnissen
B 17.33 - 4713/17/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurde.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme, die Druckformherstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von verschiedenen Druckerzeugnissen.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung wird per
Einzelauftrag beauftragt und beinhaltet die Datenübernahme-und
Prüfung, Druckformherstellung, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen. Je nach Einzelauftrag sind nicht alle der aufgeführten Leistungen erforderlich. Details zu Formaten, Umfängen, Material, Druck
und Verarbeitung sind in der Preisliste beschrieben und aufgeführt.
Leistungsumfang: Vordrucke (Block beschreibbar), Vordrucke SD-Sätze, Bücher Klebebindung, Hefte Rückstichheftung, Broschüre Rückstichheftung, Poster, Faltblatt
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Preis
01.08.2018
31.07.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.07.2022 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
11.06.2018
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2018
11.06.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
25.04.2018
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