Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195541Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Kardiotechnische Dienstleistungen
26/2018/EU/E11
Chirurgische Eingriffe im Krankenhaus (85111100)
Dienstleistungen
Das Universitätsklinikum Magdeburg beabsichtigt, die Durchführung von Kardiotechnischen Dienstleistungen in Form eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 48 Monaten und der Möglichkeit einer 2x Verlängerung für 1 Jahr an einen Witschaftsteilnehmer zu vergeben.
3.900.000,00
EUR Euro
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Magdeburg
Kardiotechnische Dienstleistungen entsprechend Ausschreibungunterlagen
01.09.2018
30.08.2021
Bis zu 2 mal a 12 Monate
2
5
Anhand der in den Unterlagen genannten Kriterien
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entsprechend der Teilnahmebedingen
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Vertragssicherheit für Auftragnehmer und Auftragsgeber in einen komplexen Dienstleistungsbereich.
nein
04.06.2018
12:00
07.06.2018
- Deutsch (DE)
01.09.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. §107 Abs.3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; ferner soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, weiterhin soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden sowie wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Das OLG Dresden geht regelmäßig davon aus, dass eine Rüge unverzüglich erfolgt ist, wenn sie binnen einer Woche nach Kenntnis vom Verstoß gegenüber dem Auftraggeber ausgesprochen wird. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen 9 zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben ( §128 GWB).
27.04.2018