Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195054Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Druckerzeugnisse NTRI
BfEE 02/2018
Verschiedene Druckerzeugnisse (22900000)
Dienstleistungen
Ziel des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen einer Druckerei und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Der Auftrag umfasst die eigenständige Produktion und Lieferung verschiedener Druck-erzeugnisse aus dem Projekt Nationale Top-Runner-Initiative (NTRI). Die Druckvorlagen werden der Druckerei zur Verfügung gestellt.
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Gegenstand des Auftrags ist der Druck und die Lieferung von NTRI-Materialien. Zusammenfas-send:
- Druck von Flyern Verbraucher
- Druck von Kinderbroschüren
- Druck von Posterflyern Lampenverpackung
- Druck von Drehscheiben Beleuchtung
- Druck von Rubbelflyern Kühlschrank
- Druck von Posterflyern Kühlschrank
- Druck von Flyern Computer
- Druck von Ratgebern Waschen (Inhalt + Umschlag)
- Druck von Endlosflyern Waschmaschine
- Druck von verschiedenen Checklisten
- Druck von Flyern Trockner
- Lieferung bzw. Versendung an unterschiedliche Empfänger (max. 5 in BRD)
- Einlagerung der Materialien bis zur Versendung (Vorhaltung ausreichender Lagerkapazitäten)
- Annahme und kurzfristige Bearbeitung von unregelmäßigen Bestellungen
- Dokumentation und Nachweisführung
Dabei muss auf eine nachhaltige und ressourcenschonende Produktion bzw. Herstellung der Druckmaterialien geachtet und nachgewiesen werden.
Der tatsächliche Druckbedarf kann schwierig abgeschätzt werden. Im Rahmen des Angebots soll davon ausgegangen werden, dass zu jeder oben genannten Position eine Mindestmenge von 10.000 Stück und eine maximale Stückzahl von 100.000 im Jahr 2018 bestellt wird. Res-sourcentechnisch muss davon ausgegangen werden, dass ein Schwerpunkt der zu erbringen-den Leistungen kurzfristig zu Projektbeginn erbracht werden muss. Aufgrund der mangelnden Planbarkeit hinsichtlich der Anzahl der Bestellungen und ihrer jeweiligen Auflagenhöhe, sind durch den Bieter im Angebot fixe Staffelpreise für verschiedene Auflagenhöhen zu nennen.
Die erfolgreiche Umsetzung des Rahmenvertrags setzt die Erreichbarkeit des Auftragnehmers sowie kurzfristige Abstimmungsprozesse zwischen Auftranehmer und Auftraggeber, bzw. vom Auftraggeber beauftragten Dritten, voraus. Seitens des Auftragnehmers sind demnach ausrei-chend personelle und technische Ressourcen zur zügigen und erfolgreichen Bearbeitung von Bestellungen vorzusehen und im Angebot klar zu kennzeichnen.
Bietergemeinschaften bzw. die Einbindung von Unterauftragnehmern sind aufgrund der unter-schiedlichen Formen der Leistungserbringung (Druck verschiedener Formate) grundsätzlich er-wünscht.
Laufzeit in Monaten:
10
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben.
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen
Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an
den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
• Das Unternehmen verfügt über eine ausreichende technische Ausrüstung und ausreichende personelle Mittel
um den Auftrag in angemessener Qualität durchführen zu können. Zur Prüfung dieser Eignungskriterien sind mit
dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
O Beleg 1 (B1) Eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
O (B2) Geeignete Referenzen über einschlägige Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in
den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben.
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen
Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an
den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
• Das Unternehmen verfügt über eine ausreichende technische Ausrüstung und ausreichende personelle Mittel
um den Auftrag in angemessener Qualität durchführen zu können. Zur Prüfung dieser Eignungskriterien sind mit
dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
O Beleg 1 (B1) Eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
O (B2) Geeignete Referenzen über einschlägige Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in
den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
22.05.2018
10:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
22.05.2018
10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/
Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
17.04.2018