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Ausschreibungsdetails

Stromlieferung Landkreis Jerichower Land für die Jahre 2019 und 2020

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.04.2018

14.05.2018 13:00

14.05.2018 13:00

ZVS/23/036/18

Sachsen-Anhalt: Landkreis_Jerichower_Land

12.04.2018 15:45

2018/S 072-159139

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl:39288
Ort:Burg
NUTS:Jerichower Land (DEE06)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Telefon:+49 385-3031261
Fax:+49 385-3031255
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Stromlieferung Landkreis Jerichower Land für die Jahre 2019 und 2020

ZVS/23/036/18

II.1.2)
CPV-Code

Elektrizität (09310000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land, ca. 1.716.455 kWh/Jahr

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stromversorgung (65310000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Jerichower Land (DEE06)

Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Landkreises Jerichower Land

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land, ca. 1.716.455 kWh/Jahr

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2019

31.12.2020

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 3 LVG LSA
- Erklärung für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und/oder Verleihern gemäß § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.05.2018

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

14.08.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.05.2018

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/.
IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe des Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronische Auktion im Zeitraum vom 17.05.2018 bis zum 31.07.2018 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 31.07.2018 beendet würde.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5141529
Fax:+49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.04.2018



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