Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag T-Shirts, Sweatshirts
24.28-2912-070-2018
T-Shirts (18331000)
Lieferauftrag
Ausschreibungsbestandteil sind T-Shirts sowie Sweatshirts für die Thüringer Polizei. Die Kleidungsstücke sind entsprechend der Leistungsbeschreibung anzubieten.
Ja
alle Lose
T-Shirt
T-Shirts (18331000)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Es wird ein prognostizierter jährlicher Bedarf von 30.000 T-Shirts angenommen.
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Sweatshirts
Sweatshirts (18235300)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Es wird ein prognostizierter jährlicher Bedarf von 6.000 Sweatshirts angenommen.
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
nein
29.05.2018
12:00
- Deutsch (DE)
29.06.2018
30.05.2018
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat
ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist
nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr
erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf
Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen
zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann
als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der
Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag
muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden
(Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
12.04.2018