Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Schulungsleistungen
ZIB 13.05 - 9935/17/VV : 1
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Dienstleistungen
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme, grundsätzlich sind aber Schulungen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgezählten Themen anzubieten.
Seitens der Mitarbeiter sollen verschiedene, ebenfalls in der Leistungsbeschreibung definierte Rollen geschult werden:
• Einsteiger
• Fortgeschrittene Anwender und Hotline-Mitarbeiter
• Administratoren.
Die Schulungen finden sowohl Inhouse beim Bedarfsträger als auch außer Haus beim Auftragnehmer (AN) statt.
Die Schulungen können präsentiert werden
• in kleineren Gruppen mit praktischen Übungen
• als Vortrag für größere Gruppen, z.B. in Form von Informationsveranstaltungen bei der Migration auf eine neuere Softwareversion.
19.000.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
NRW
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
NORDRHEIN-WESTFALEN (DEA)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme.
Preis
5.037.406,42
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Berlin
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
BERLIN (DE3)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme.
Preis
3.425.346,65
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Nord
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
DEUTSCHLAND (DE)
BREMEN (DE5)
HAMBURG (DE6)
MECKLENBURG-VORPOMMERN (DE8)
NIEDERSACHSEN (DE9)
SCHLESWIG-HOLSTEIN (DEF)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme.
Preis
3.470.593,42
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Ost
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
DEUTSCHLAND (DE)
BRANDENBURG (DE4)
SACHSEN (DED)
SACHSEN-ANHALT (DEE)
THÜRINGEN (DEG)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme.
Preis
1.953.281,49
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
West
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
DEUTSCHLAND (DE)
HESSEN (DE7)
RHEINLAND-PFALZ (DEB)
SAARLAND (DEC)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme
Preis
2.479.051,18
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Süd
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
DEUTSCHLAND (DE)
BADEN-WÜRTTEMBERG (DE1)
BAYERN (DE2)
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen zu Microsoft-Produkten. Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme.
Preis
2.634.320,83
EUR Euro
01.08.2018
31.07.2020
2 x 1 Jahr
ja
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.05.2018
11:30
- Deutsch (DE)
03.08.2018
25.05.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.04.2018
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