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Ausschreibungsdetails

B 103/B 105 Knotenpunkt Evershagen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.03.2018

24.04.2018 14:00

24.04.2018 14:00

0330-533-09-41030

Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

17.04.2018 10:21

2018/S 058-127306

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern - Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - Abteilung 3 Autobahn
Postanschrift:Krakower Chaussee 2 a
Postleitzahl:18273
Ort:Güstrow/Klueß
NUTS:Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Leonore Stapel
Telefon:+49 3843-275105
Fax:+49 3843-275050

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an folgende Anschrift:

Offizielle Bezeichnung:Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V,
Postanschrift:Erich-Schlesinger-Straße 35
Postleitzahl:18059
Ort:Rostock
NUTS:Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land:Deutschland (DE)

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

B 103/B 105 Knotenpunkt Evershagen

0330-533-09-41030

II.1.2)
CPV-Code

Straßenbauarbeiten (45233120)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Umbau von Straßen:
- Straße "An der Jägerbäk", Ausfahrrampe Ost/ Einfahrrampe West, Kreisverkehrsanlage, 4-armiger Knotenpunkt "Schmarler Damm" mit LSA,
Neubau von zwei Radwegunterführungen einschl. Entwässerung
Neubau von zwei Verkehrszeichenbrücken
Abbruch, Erdbau, Asphaltarbeiten, Markierung, Beschilderung

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

4.804.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßenbauarbeiten (45233120)

Straßenunterführung (45221211)

II.2.3)
Erfüllungsort

Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)

B 103 - Rostock Evershagen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Umbau von Straßen:
- Straße "An der Jägerbäk", Ausfahrrampe Ost/ Einfahrrampe West, Kreisverkehrsanlage, 4-armiger Knotenpunkt "Schmarler Damm" mit LSA,
Neubau von zwei Radwegunterführungen einschl. Entwässerung
Neubau von zwei Verkehrszeichenbrücken
Abbruch, Erdbau, Asphaltarbeiten, Markierung, Beschilderung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

4.804.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
23

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. (siehe Vergabeunterlagen)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
eine Erklärung über die Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 2c) 1. UA VOB/A) (siehe Vergabebeunterlagen)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftgaggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 a) VOB/A)
Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Abs. 1 Nr. 3b) VOB/A)
(siehe Vergabebeunterlagen)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Auftragswertes
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2016/S 100-102682

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.04.2018

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

22.06.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.04.2018

14:00

Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - 18059 Rostock - Erich-Schlesinger-Straße 35, Raum 738

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift:Schlossstraße 6-8
Postleitzahl:19053
Ort:Schwerin
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 385-5880
Fax:+49 385-5888099
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 golt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.03.2018



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