Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
B 103/B 105 Knotenpunkt Evershagen
0330-533-09-41030
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bauauftrag
Umbau von Straßen:
- Straße "An der Jägerbäk", Ausfahrrampe Ost/ Einfahrrampe West, Kreisverkehrsanlage, 4-armiger Knotenpunkt "Schmarler Damm" mit LSA,
Neubau von zwei Radwegunterführungen einschl. Entwässerung
Neubau von zwei Verkehrszeichenbrücken
Abbruch, Erdbau, Asphaltarbeiten, Markierung, Beschilderung
4.804.000,00
EUR Euro
Straßenbauarbeiten (45233120)
Straßenunterführung (45221211)
Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
B 103 - Rostock Evershagen
Umbau von Straßen:
- Straße "An der Jägerbäk", Ausfahrrampe Ost/ Einfahrrampe West, Kreisverkehrsanlage, 4-armiger Knotenpunkt "Schmarler Damm" mit LSA,
Neubau von zwei Radwegunterführungen einschl. Entwässerung
Neubau von zwei Verkehrszeichenbrücken
Abbruch, Erdbau, Asphaltarbeiten, Markierung, Beschilderung
Preis
4.804.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
23
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. (siehe Vergabeunterlagen)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
eine Erklärung über die Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 2c) 1. UA VOB/A) (siehe Vergabebeunterlagen)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftgaggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. (vgl.§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 a) VOB/A)
Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Abs. 1 Nr. 3b) VOB/A)
(siehe Vergabebeunterlagen)
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Auftragswertes
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2016/S 100-102682
24.04.2018
14:00
- Deutsch (DE)
22.06.2018
24.04.2018
14:00
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V - 18059 Rostock - Erich-Schlesinger-Straße 35, Raum 738
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 golt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
19.03.2018