Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
https://www.vergabe.bayern.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing-Deggendorf, HWS Polder Steinkirchen, Polder Sulzbach, Polder Parkstettten-Reibersdorf, Planungsleistungen Hochbau (Architekturleistungen), Vergabepaket HP3
M-007-18
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für die Objektplanung nach HOAI 2013 für Hochbauten von Schöpfwerken und Hochwasserschutzanlagen. Die zu vergebenden Planungsleistungen sind Teil der Planung zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen.
München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Deutschland, Bayern, Oberbayern, München (DE212) sowie Niederbayern, Landkreis Straubing-Bogen (DE22B), Landkreis Deggendorf (DE224)
Gegenstand des Auftrages ist die Objektplanung nach §33 ff HOAI 2013 für 3 Schöpfwerksgebäude, ein Betriebsgebäude und ein Aufenthalts- und Lagergebäude mit Ausstellungspavillon.
Die Planungen sind Bestandteil der Planungen zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen, Teilabschnitt 1 Straubing – Deggendorf.
Zu bearbeiten sind folgende Bauwerke:
• Schöpfwerk Alte Kinsach
• Schöpfwerk Natternberg 2
• Betriebsgebäude am Ein- und Auslaufbauwerk Polder Steinkirchen
• Aufenthalts- und Lagergebäude mit Ausstellungspavillon am Ein- und Auslaufbauwerk Polder Steinkirchen
• Schöpfwerk Sulzbach 2
Die Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, 8 nach Anlage 10 zu §34 HOAI sowie besondere Leistungen der Objektplanung für o.g. Bauwerke.
Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit sind zeitliche Überschneidungen und eine parallele Abwicklung erforderlich.
Für die Bauwerke sind folgende Baubeginne geplant:
• Schöpfwerk Alte Kinsach: 08/2020
• Schöpfwerk Natternberg 2: 02/2020
• Betriebsgebäude am Ein- und Auslaufbauwerk Polder Steinkirchen und Aufenthalts- und Lagergebäude mit Ausstellungspavillon am Ein- und Auslaufbauwerk Polder Steinkirchen: 02/2020
• Schöpfwerk Sulzbach 2: 08/2021
Qualitätskriterium
Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium
Name: Qualität / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium
Name: Ausführungsfristen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium
Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 5
Preis
Gewichtung: 30
332.000,00
EUR Euro
02.07.2018
31.07.2023
3
4
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht)
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 VgV in Verbindung mit §123und § 124 GWB
c) Erklärung des Bewerbers zu Liefer- und/oder Ausführungsinteressen und Erklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Unternehmensverknüpfungen nach §73 (3) VgV
d) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und /oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortliche Person durch Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt gemäß BauKG.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
Oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Siehe hierzu auch VI.3 dieser Bekanntmachung.
Es sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht).
b) Erklärung des Bewerbers zu Liefer- und/oder Ausführungsinteressen und Erklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Unternehmensverknüpfungen nach §73 (3) VgV: Angabe ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten.
c) Erklärung des Bewerbers über den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.
Siehe hierzu auch VI.3 dieser Bekanntmachung. Es sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards für Teilnahmeanträge zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1,5 Millionen € für Personen- und von mindestens 1,5 Millionen € für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Der Bewerber weist mindestens in einem der letzten drei Jahre einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von mindestens 0,3 Millionen € pro Jahr nach.
Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124EU "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend der folgenden Punkte b) bis h):
b) Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortliche und Mitarbeiter.
c) Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte des Bewerbers, gegliedert nach Berufsgruppen, ergänzt insbesondere durch namentliche Auflistung dieser Mitarbeiter mit Angabe zu deren Qualifikation, Anzahl der Jahre der Mitarbeit im Büro des Bewerbers und Anzahl der Jahre an einschlägiger Berufserfahrung des Mitarbeiters.
d) Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät, technischer Ausrüstung und Softwareausstattung über die der Bewerber für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
e) Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, derer sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist mit der Bewerbung vorzulegen.
f) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
g) Nachweise über besondere Erfahrungen.
h) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten. Es sind Referenzen für die Objektplanung für den Hochbau bei Schöpfwerkbauten oder Wasserbauwerken oder von Industrie- oder Zweckbauwerken nachzuweisen.
Für jedes Referenz-Objekt sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie eine Bescheinigung des Auftraggebers (Kopie ist für den Teilnahmeantrag zunächst ausreichend)
- Angaben zu Herstellkosten
- Auftragswert
- Beginn und Fertigstellung der Leistungserbringung
- Beschreibung der Leistungen
- Art und Größe des Projektes
- eingesetzte Nachunternehmern oder Partnern des Bewerbers
- namentliche Nennung der Projektleiter und Bearbeiter
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken.
Siehe hierzu auch VI.3 dieser Bekanntmachung. Es sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards für Teilnahmeanträge zur Teilnahme am:
- Verfügbarkeit von mindestens 2 CAD-Arbeitsplätzen.
- Verfügbarkeit von mindestens 2 AVA-Arbeitsplätzen
- Der Bewerber verfügt über mindestens zwei Mitarbeiter, welche die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen.
- Referenz für Objektplanungen: der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekte für die Objektplanung für den Hochbau bei Schöpfwerkbauten oder Wasserbauwerken oder von Industrie- oder Zweckbauwerken jeweils für die Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 nach.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verwaltungsvorschrift: BauKaG
Siehe auch III.1.1
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
04.04.2018
14:00
11.04.2018
- Deutsch (DE)
30.06.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
a1) Bewerbergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt III.9 ausdrücklich hingewiesen. Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
a2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen. Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind für den Teilnahmeantrag nicht erwünscht. Ein Abweichen von der vorgegebenen Gliederung oder die Abgabe von zusätzlichen, nicht geforderten Unterlagen führt zu einer Abwertung im Auswahlverfahren. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber wird fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber wird zu den Teilnahmeanträgen keine Unterlagen nachfordern. Der Auftraggeber wird bei mehreren geeigneten Bewerbern den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf max. 4 beschränken.
d) Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dazu wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Angaben zur Bewertung und Gewichtung der Teilnahmeanträge siehe „M_007_18_Bewertung_Teilnahmeunterlagen“
e) Die in Ziffer IV.2 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
f) Für die zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber werden zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Angaben zum Verhandlungsverfahren siehe „M_007_18_Ablauf_Abgebotsphase“
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.03.2018
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