Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft Nationale Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES)-Koordinierungsstelle
723-63743-5/1 (2017)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) mit Sitz in Bonn ist das zwischenstaatliche Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung über das Thema biologische Vielfalt. Ausgeschrieben wird die „Nationale IPBES-Koordinierungsstelle“ zur Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in IPBES-Angelegenheiten sowie zur Durchführung entsprechender administrativer/organisatorischer Aufgaben. Die Koordinierungsstelle ist zudem nationale und internationale Anlaufstelle für IPBES-Angelegenheiten.
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschland
Die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) mit Sitz in Bonn ist ein zwischenstaatliches Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung über das Thema biologische Vielfalt. IPBES soll politischen Entscheidungsträgern zuverlässige und unabhängige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität zur Verfügung stellen. Die „Nationale IPBES-Koordinierungsstelle“ wird zur Unterstützung von BMUB und BMBF in IPBES-Angelegenheiten und zur Durchführung administrativer/organisatorischer Aufgaben eingerichtet. Weiterhin dient die Koordinierungsstelle als nationale und internationale Anlaufstelle für IPBES-Angelegenheiten. Sie bereitet zudem Fachinformationen über die Ergebnisse der Arbeitsprozesse der Verhandlungen des IPBES für Akteure und Stakeholdergruppen auf.
01.05.2018
30.04.2022
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
ja
Vertragsverlängerungsoption s. II 2.7)
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend in Klammern angegebenen Ziffern beziehen sich auf den Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung", welcher den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer V).
- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen - Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VI).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den je-weiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
28.03.2018
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2018
28.03.2018
13:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de ). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen zur Eignung), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die überdie e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zurVerfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßigzu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der obengenannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüberhinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
20.02.2018