Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Politische Stiftung
Andere Tätigkeit:
politische Bildung, Festigung der Demokratie, Förderung der europäischen Einigung, Intensivierung der internationalen Beziehungen, entwicklungspolitische Zusammenarbeit
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung, Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen (Einladungskarten, Antwortkarten, Serienbriefe, Banner)
18-0012-01
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Lieferauftrag
Gestalten nach Druckvorlagen und Herstellen von Einladungs-und Antwortkarten
(schwarz-weiß, farbig oder gemischt, ein- bis sechsseitig im Digitaldruck, Offsetdruck oder Tampondruck
Weiterverarbeitung von Seriendruckaufträgen (drucken, versenden)
Gestalten und Herstellen von Bannern
(schwarz-weiß, farbig oder gemischt, unterschiedliche Formate)
560.000,00
EUR Euro
Druckereidienste (79810000)
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
Verschiedene Druckerzeugnisse (22900000)
Postkarten, Glückwunschkarten und andere Druckerzeugnisse (22300000)
Berlin (DE30)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung von Druckerzeugnissen für das Eventmanagement
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Herstellung von Druckerzeugnissen im Digitaldruck, Offsetdruck, Tampondruck oder Siebdruck sowie deren Versand nach Vorgaben
1. Einladungskarten für Veranstaltungen
2. Antwortkarten für Veranstaltungen
3. Serienbriefdruck
4. Innenbanner jeglichen Formates
5. Außenbanner jeglichen Formates
Mit dem Vertrag werden alle Bedingungen für die jeweiligen Einzelbeauftragungen bereits festgelegt.
560.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
48
Es besteht die Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Der Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit (siehe Vergabeunterlagen Anlage A-2).
- Erklärung Registerauskunft (siehe Vergabeunterlagen Anlage A-3).
- Wann wurde Ihr Unternehmen und wann der für diese Ausschreibung relevante Geschäftsbereich gegründet?
- Wieviel Mitarbeiter sind in dem für diese Ausschreibung relevanten Geschäftsbereich beschäftigt?
- Beschreiben Sie die in Ihrem Unternehmen zur Ausführung dieses Auftrages zur Verfügung stehenden Ressourcen (Anzahl der Maschinen)
- Beschreiben Sie, an welchen Standorten Sie die einzelnen Produktionsschritte durchführen und wie Sie dabei und beim Transport unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren. Nennen Sie den Kompensationsdienstleister, bei dem Sie die Emissionszertifikate erwerben.
- Beschreiben Sie die Qualitäts- und Umweltzertifizierungen des Unternehmens zum Beispiel nach ISO 9001, EMAS, ISO 14001 sofern vorhanden.
- Beschreiben Sie 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, die in Art und Umfang der Leistung den Ausschreibungsanforderungen entsprechen.
- Beschreiben Sie ein typisches Personalprofil für einen Drucktechniker sowie Grafiker
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.03.2018
11:00
- Deutsch (DE)
30.04.2018
23.03.2018
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabe der Leistung erfolgt in der Regel alle 4 Jahre.
In dieser Bekanntmachung sind wichtige Informationen für die Bieter enthalten. Zur Erstellung und Abgabe der Angebote durch die Bieter sind zusätzlich Vergabeunterlagen erforderlich, welche elektronisch von der Internet-Adresse, siehe I.3), herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die dort hinterlegten Unterlagen, insbesondere das Angebotsschreiben (A-0), die Beantwortungsvorlage (B-1), das Preisblatt (B-2) sowie die Erklärungen (A-1 bis A-4 – sofern zutreffend) vom Bieter zur Erstellung des Angebotes genutzt (ausgedruckt, ausgefüllt und ggf. unterschrieben) werden müssen.
Geforderte Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit für alle beteiligten Partner zu machen. Nachweise, die die fachliche Eignung betreffen, sind mindestens von demjenigen Teil der Bietergemeinschaft zu erbringen, der mit der Erbringung der (Teil-) Leistung betraut ist, für welche die jeweils geforderte fachliche Eignung relevant ist. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn sie im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. Sofern beabsichtigt wird, Bietergemeinschaften zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (siehe Vergabeunterlagen Anlage A-1) vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Konrad-Adenauer-Stiftung
e. V. (KAS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der KAS zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der KAS geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die KAS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die KAS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die KAS.
02.02.2018