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B 189n Wittstock-Mirow

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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04.02.2018 (letzte Änderung am 14.03.2018)

20.02.2018 11:30

0220-553-01-20d

Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

14.03.2018 14:51

2018/S 025-053890

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Straßenbauamt Schwerin
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Ort: Schwerin
NUTS: Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland (DE)
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Straßenbauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

B 189n Wittstock-Mirow

0220-553-01-20d

II.1.2)
CPV-Code

Umweltplanung (90712000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Umweltplanungsleistungen zur Linienbestimmung

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

210.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)

B 189n Wittstock-Mirow

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Umweltplanungsleistungen zur Linienbestimmung (faunistische Kartierungen, Bitopkartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, UVS-Plausibilisierung)

II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
8

1-2 Monate aufgrund unvorhersehbarer Umstände

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind
beschrieben in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter
www.evergabe-online.de. Erfüllen mehrere Bewerber an einem
Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV
gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer
objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu
hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern
durch Los getroffen werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
ja

Ortsumgehungen Wittstock und Babitz

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Dipl.-Ing. TH/FH oder Bachelor/Master oder vergleichbar in Bezug auf den Leistungsbereich Umweltplanung

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

§ 79 VgV

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Erfassung von Fauna und Biotopen in der Vegetationsperiode 2018 erforderlich, Beginn Mitte April 2018

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.02.2018

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

05.03.2018

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Ort: Schwerin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 385-58858160
Fax: +49 385-5884855817
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge)
wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.02.2018



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