Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
A 20 Instandsetzung Dammabsackung bei Tribsees
0330-553-01-41078
Planungsleistungen für Brücken (71322300)
Dienstleistungen
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-4, 6 gem.§ 43 HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung LP 2-4, 6 gem. § 51 HOAI
Geotechnik gem. Abschnitt 1.3.3 Anlage 1 HOAI
Objektplanung Verkehrsanlagenplanung LP 1-6 gem. § 47 HOAI
Umweltplanung LBP LP 1-4 gem. § 26 HOAI, FFH-VP, ASB, UBB, Faunistische Leistungen, Fachbeitrag WRRL
3.000.000,00
EUR Euro
Vorpommern-Rügen (DE80L)
18465 Tribsees
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-4, 6;Fachplanung Tragwerksplanung LP 2-4, 6, Geotechnik ;Objektplanung Verkehrsanlage LP 1-6; Umweltplanung LBP LP 1-4, FFH-VP, ASB, UBB, Faunistische Leistungen, Fachbeitrag WRRL
3.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
10
Mögliches Baurechtsverfahren
3
5
Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind beschrieben in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe-online.de. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen oder gleichwertig
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
§ 75 VgV
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils 1,5 Mio. €
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Die A 20 stellt die Hauptwirtschaftsachse und Verbindung zwischen West und Ost dar. Aufgrund der Vollsperrung der A 20 im Bereich Tribsees und den damit verbundenen Auswirkungen wird nach § 17 (3) VgV die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) auf 21 Kalendertage verkürzt, da nur dadurch eine rechtzeitige Beauftragung der Planung für die Instandsetzung der A 20 erfolgen kann, um schnellstmöglich die Unterlagen für den Bau zusammenstellen zu können, damit der Verkehr auf der A 20 wieder freigegeben werden kann. Die Mindestfrist von 15 KT wird eingehalten.
ja
22.02.2018
10:30
05.04.2018
- Deutsch (DE)
12 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe-online.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
31.01.2018