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Ausschreibungsdetails

Instandhaltung Konferenz- und Medientechnik (ZT6-1133-2017-315-14-IT3)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.01.2018

26.02.2018 12:00

26.02.2018 12:00

ZT6-1133-2017-315-14-IT3

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

26.01.2018 18:45

2018/S 019-039423

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Instandhaltung Konferenz- und Medientechnik

ZT6-1133-2017-315-14-IT3

II.1.2)
CPV-Code

Wartung von Kommunikationssystemen (50334400)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Instandhaltung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Deutscher Bundestag
Referat IT 3
Platz der Republik 1
11011 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Instandhaltungsleistungen erfolgen in/an insgesamt 77 Sälen/Anlagen in folgenden Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin:
Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Reichstagsgebäude Nebenbereiche (RTG NB), Reichstag Fraktionsebene (RTG FE), Reichstag Medienwand Plenarsaal (RTG PS) und in der Schadowstraße 12 (SH 12), Wilhelmstrasse 60 und 65, Reichspräsidentenpalais (RPP) und Otto-Wels-Haus (OWH).

Diese verteilen sich wie folgt:
- PLH: 29 Säle
- MELH: 1 Saal
- RTG NB: 10 Säle (NB = Nebenbereiche)
- RTG FE: 16 Säle (FE = Fraktionsebene)
- RTG PS: 1 (PS = Plenarsaal Medienwand)
- JKH: 15 Säle
- OWH: 1 Saal
- Wilhelmstraße 60: 1 Saal
- Wilhelmstraße 65: 1 Saal
- RPP: 1 Saal
- SH 12: 1 Saal

Der Umfang der zu erbringenden Leistung lässt sich aus den Wartungskarten (Anlage III zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) und dem Preisblatt (Anlage II zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) entnehmen.

Zuzüglich zu den in oben genannten Sälen und Technikräumen eingebauten Geräten sind weitere in der Anlage VI zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag genannte Geräte bei Bedarf zu reparieren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2018

30.04.2020

Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.02.2018

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

12.04.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.02.2018

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.

-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.

-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

-Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht
anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

25.01.2018



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