Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=184409Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
2018-0090
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Die Stiftung Denkmal beabsichtigt den folgenden Auftrag:
"Durchführung von Bewachungsleistungen (Streifendienst, Detektion und Sicherheitszentrale) auf den Liegenschaften der Stiftung Denkmal in Berlin (Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Denkmal für die im NS verfolgten Homosexuellen, Denkmal für die im NS ermordeten Sinti und Roma Europas und Gedenkort für die "Euthansie"-Opfer T4)" zu vergeben.
Interessenten finden nähere Informationen zu dieser Ausschreibung in den unter I.3) zugänglichen Vergabeunterlagen.
Berlin (DE300)
Cora-Berliner-Straße 1, 10117 Berlin
Sicherheitsdienstleistungen für Gedenkstätten der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Die Leistung besteht in folgenden Aufgaben:
- Streifendienst mit 2 Sicherheitsfachkräften 24 Stunden/Tag/365 Tage/Jahr
- Sicherheitszentrale mit 1 Sicherheitsfachkraft 24 Stunden/Tag/365 Tage/Jahr
- Einlasskontrolle mit 4 Sicherheitsfachkräften 9-10 Stunden/Tag/310 Tage/Jahr an Kontrolleinrichtungen (Gepäckprüfanlage)
- Streifendienst mit 1 Sicherheitsfachkraft 6-9 Stunden/Tag/365 Tage/Jahr
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin behält sich vor den Auftrag einseitig viermal um 1 Jahr zu verlängern.
3
5
Sollten mehr als 5 Bewerbungen vorliegen, die die Mindestanforderungen der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerbungen auch nach den unten genannten Kriterien mit den dazugehörigen Punktzahlen bewertet. Die bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, die übrigen Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
1. Personal
a) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2017 mit der Qualifikation IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit
150 Punkte: > 80 Beschäftigte
100 Punkte: > 70 Beschäftigte
50 Punkte: > 60 Beschäftigte
b) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2017 mit der Unterrichtung nach § 34a GewO
75 Punkte: > 70 Beschäftigte
50 Punkte: > 60 Beschäftigte
25 Punkte: > 50 Beschäftigte
Doppelnennungen sind nicht zulässig, d.h. Beschäftigte können nur für eine Qualifikation benannt werden.
2. Referenzen
a) spezifische Erfahrung mit der Bewachung sensibler Orte (z.B. besondere Gefährdung für politisch / religiös motivierte Straftaten)
150 Punkte = mindestens drei Referenzen
100 Punkte = zwei Referenzen
50 Punkte = eine Referenz
b) spezifische Erfahrung mit rund um die Uhr öffentlich zugänglichem Ort
100 Punkte = mindestens drei Referenzen
75 Punkte = zwei Referenzen
50 Punkte = eine Referenz
c) spezifische Erfahrung mit der Einlasskontrolle mit technischen Kontrollgeräten
150 Punkte = drei Referenzen
100 Punkte = zwei Referenzen
50 Punkte = eine Referenz
d) spezifische Erfahrung mit Kombination von stationärem und Streifendienst
100 Punkte = drei Referenzen
75 Punkte = zwei Referenzen
50 Punkte = eine Referenz
Referenzen, die mehrere spezifische Erfahrungen aufweisen, erhalten mehrfach Punkte.
Bei allen Referenzen sind jeweils Name und Anschrift des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragswert und ein Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
Es sind nur Referenzen anzugeben, bei denen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gem. IV.2.2) bereits mindestens 6 Monate vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen erbracht wurden.
3. Zertifizierung
200 Punkte = Zertifizierung nach DIN 77200
ja
-viermalige Verlängerung des Auftrags um jeweils ein Jahr
-dritte Streife von April bis Oktober von 10-19 Uhr
-Änderungen des Leistungsumfangs gem. § 5 Vertrag über die Durchführung von Bewachungsleistungen
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis Erlaubnis nach § 34a GewO
b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (aktuell = nicht älter als ein Jahr und keine Veränderungen mehr nach dem Datum des Auszugs)
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
a) Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
b) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung Berufshaftpflichtversicherung, dass bei Vertragsschluss Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird bzw. Deckungsbeiträge angepasst werden
a) Mindestumsatz mit Sicherheitsdienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren: im Durchschnitt mind. 3 Mio. EUR Jahresumsatz
b) Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
2.500.000 EUR für Personenschäden,
1.000.000 EUR für Sachschäden,
250.000 EUR für das Abhandenkommen übergebener Sachen und
250.000 EUR für Vermögensschäden
a) personelle Ausstattung
Anzugeben ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für Sicherheitsdienstleistungen (alle im Unternehmen aktiv Tätigen einschließlich Geschäftsinhaber, Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sowie der Angabe, wie viele Beschäftigte jeweils welche Qualifikation (insb. IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Unterrichtung nach § 34a GewO usw.) vorweisen können.
b) Referenzen
Anzugeben sind Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Bei allen Referenzen sind jeweils Name und Anschrift des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragswert und ein Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
c) Qualitätsmanagement
Nachweise zu Zertifizierungen, z.B. DIN EN ISO 9001, DIN 77200
d) Fluktuation
Anzugeben ist der Personalbestand am 01.01.2015 sowie die Ab- und Zugänge im Jahr 2015, 2016 und 2017. Die Angaben können erläutert werden.
a) personelle Ausstattung
Das Unternehmen muss durchschnittlich mindestens 80 Beschäftigte für Sicherheitsdienstleistungen aufweisen.
Mindestens 40 Beschäftigte müssen die Qualifikation IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit haben.
Mindestens 20 Beschäftigte müssen eine Unterrichtung nach § 34a GewO vorweisen können.
Doppelnennungen sind nicht zulässig, d.h. Beschäftigte können nur für eine Qualifikation benannt werden.
b) Referenzen
Es sind mindestens 3 Referenzen für Leistungen anzugeben, bei denen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gem. IV.2.2) bereits mindestens 6 Monate vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen erbracht wurden.
c) Qualitätsmanagement
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
d) Fluktuation
keine Mindeststandards
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
07.03.2018
23:00
22.03.2018
- Deutsch (DE)
30.06.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Januar 2024
a) Der auf der unter I.3) angegebenen Website abrufbare Teilnahmeantrag ist zwingend zu verwenden. Interessierte Bewerber werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bewerber mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bewerberfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bewerber selbst auf der angegebenen Website über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Der Teilnahmeantrag ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen, einzuscannen und elektronisch auf der unter I.3) angegebenen Website einzureichen.
c) Fragen können über den Angebotsassistenten AnA-Web gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über den AnA-Web; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz allen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über den AnA-Web verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder einen Teilnahmeantrag abzugeben. Sie haben mit dem Teilnahmeantrag darüber hinaus die unter I.3) bereitgestellte Erklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bewerber, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben für diese Unternehmen einen Teilnahmeantrag einzureichen. Sie haben mit dem Teilnahmeantrag weiterhin die unter I.3) bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Auf der unter I.3) angegebenen Website werden darüber hinaus die derzeitigen Entwürfe der Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung der Daten sowie ggf. der Anpassung an die Verhandlungsergebnisse.
g) Im Übrigen gelten die Regelungen des GWB und der VgV.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
15.02.2018