Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
https://www.vergabe.bayern.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Hochwasserschutz Winzer Ortsschutz, Abbruch Schöpfwerk Winzer 1 und Neubau Durchlass Säckerbach
M-003-18
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten (45110000)
Bauauftrag
Durch den Rückbau des außer Betrieb genommen Schöpfwerks inkl. Einlauf- und Auslaufbereich ist die Verkehrsverbindung über den Säckerbach mit dem Neubau eines Durchlasses gewährleistet.
453.810,00
EUR Euro
Stahlbetonarbeiten (45262310)
Deggendorf (DE224)
Die Baustelle befindet sich am südlichen Rand des Marktes Winzer im Landkreis Deggendorf auf der linken Donauseite und grenzt an das Naturschutzgebiet Winzerer Letten.
Schöpfwerk:
- Rückbau altes Schöpfwerks Winzer 1
Durchlassbauwerk:
- Neubau Durchlass für den Säckerbach
- Anpassung der Böschungen
- Neubau / Anpassung von Straßen
Es kommen im Wesentlichen folgende Gewerke zur Ausführung:
Abbrucharbeiten:
Vorh. Bauwerk (Mauerwerk, Stahlbeton, Stahlteile, Elektrokabel, Rohre, Fenster, Türen usw.); vorh. bituminöse Flächenbefestigungen
Erdarbeiten: [ ca. 5.000 m³]
Oberbodenarbeiten; Baugrube für Durchlassbauwerk; Böschungen herstellen und anpassen; Profilierung von Straße und Entwässerungsmuldenrinnen; Abtransport und Verwendung/Verwertung von Aushub, Lieferung Verfüllmaterial
Betonarbeiten: [ ca. 185 m³]
Durchlassbauwerk, Kappen
Böschungsarbeiten: [ ca. 410 m²]
Böschungssicherungen herstellen; Übergänge anpassen
Verkehrswegebauarbeiten: [ ca. 300 m²]
Asphaltierte Straße über Durchlassbauwerk; Übergänge an best. Straßen
Stahlbauarbeiten: [ ca. 50 m]
Füllstabgeländer auf Kappen
Technische Bearbeitung:
Planung von Bauhilfsmaßnahmen, Baubehelfen und Füllstabgeländern
Bestandsplanung
Leistungen nach der Baustellenverordnung (BaustellV)
Preis
453.810,00
EUR Euro
29.03.2018
04.12.2018
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124EU "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
- Namentliche Nennung der Bauleitung und deren Nachweis der Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004, Abschnitt 5.2 (ehemals BGR 128)
- Namentliche Nennung des Sachkundigen Verantwortlichen sowie einen Vertreter und jeweils deren Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519
- Eigenerklärung des Bieters, dass Schutzmaßnahmen nach TRGS 521 getroffen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
20.02.2018
10:00
- Deutsch (DE)
20.04.2018
20.02.2018
10:00
siehe Punkt I.1
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Schriftliche Angebot sind NICHT zugelassen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
16.01.2018
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