Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring NAP
VV-118-2017-0201
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
Erhebung zur Überprüfung des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft undMenschenrechte 2016-2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen(Monitoring)
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Berlin (DE300)
Auswärtiges Amt
Referat 401
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Erhebungen in 2018, 2019 und2020, die der Umsetzungsüberprüfung bei Unternehmen einer Zielvorgabe des "Nationale AktionsplansWirtschaft und Menschenrechte 2016-2020" (NAP) dienen. Das Ziel des NAP bezieht sich auf die Einführungunternehmerischer Sorgfalt in der Achtung der Menschenrechte. Grundgesamtheit für die Erhebungen sindin Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Der Erhebungsprozess dient derRechenschaftslegung, dem Lernen sowie der weiteren Entscheidungsfindung. Zu erbringende Leistungenbeinhalten auch verschiedene Berichte (Inception Report, jährliche Zwischenberichte, Abschlussbericht). Es werden drei Erhebungsphasen stattfinden: 2018, 2019, 2020. Im Jahr 2018 wird eine Ersterhebung zugezielt auszusuchenden Unternehmen verschiedener Branchen durchgeführt werden. Diese sollen sich bereiterklären, an der ersten Erhebungsphase aktiv teilzunehmen. Eine statistische Repräsentativität der Auswahlbzw. der Ergebnisse der Erhebung ist in dieser Phase nicht angestrebt. Der Schwerpunkt dieser Erhebungliegt auf dem Gewinn qualitativer Erkenntnisse. Als Größenordnung für die Planung ist die Erhebung 2018bei 30 Unternehmen vorgesehen. In den Erhebungen in 2019 und 2020 ist eine statistische Repräsentativitätder Stichprobe zwingend. Die Ermittlung quantitativer Aussagen zum Umsetzungsstand rücken als Ziel in denVordergrund. Diese Prüfung der Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung aller im NAP als Grundgesamtheitdefinierten Unternehmen (aktuell 6.285 Unternehmen).
Laufzeit in Monaten:
30
4
01.01.-01.03.: Für die Erstellung des fristgerechten Teilnahmeantrags wurden die dafür vorgesehenenVordrucke verwendet und vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt.
01.04.: Angabe des Mindestumsatzes für vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 angegebenenGeschäftsjahre in Höhe von mind. 400.000 Euro (brutto) pro Jahr (A) je Bewerber bzw. je Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
01.05.: Mindestanzahl von festangestelltem Personal als Vollzeitäquivalente (VZÄ) des Bewerbers / der Summeder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: 5.
02.01.: Expertise in Monitoring und/oder Evaluation bzw. vergleichbarer Forschung (erfüllt: 3 und mehrReferenzen / nicht erfüllt: 0-2 Referenzen).
02.02.: Expertise in der Umsetzung von Verfahren und Managementprozessen in Unternehmen (erfüllt: 3 undmehr Referenzen / nicht erfüllt: 0-2 Referenzen).
02.03.: Expertise zu Menschenrechtsfragen, insbesondere zu den fünf im NAP (Kap. III) genannten"Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht" (erfüllt: eine und mehr Referenzen / nicht erfüllt: keineReferenz).
02.04.: Erfahrung im Management umfangreicher Projekte (mehr als ein Jahr Dauer) mit verschiedenenStakeholdern wie staatlichen Akteuren, Unternehmen und Zivilgesellschaft (erfüllt: eine und mehr Referenzen /nicht erfüllt: keine Referenz).
02.05.: Erfahrung in der angemessenen Ausbalancierung unterschiedlicher Perspektiven wie z.B. der vonUnternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in bisherigen vergleichbaren Projekten (erfüllt: eineund mehr Referenzen / nicht erfüllt: keine Referenz).
Bewertungskriterien:
02.01.: 3-7 Referenzen = 1 Punkt / 8-15 Referenzen = 2 Punkte / 16-23 Referenzen = 3 Punkte / 24-31Referenzen = 4 Punkte / mehr als 31 Referenzen = 5 Punkte (3-fache Gewichtung).
02.02.: 3-7 Referenzen = 1 Punkt / 8-15 Referenzen = 2 Punkte / 16-23 Referenzen = 3 Punkte / 24-31Referenzen = 4 Punkte / mehr als 31 Referenzen = 5 Punkte. (3-fache Gewichtung).
02.03.: 1-2 Referenzen = 1 Punkt / 3-4 Referenzen = 2 Punkte / 5-6 Referenzen = 3 Punkte / 7-8 Referenzen = 4 Punkte / mehr als 9 Referenzen = 5 Punkte (2-fache Gewichtung).
02.04.: 1-2 Referenzen = 1 Punkt / 3-4 Referenzen = 2 Punkte / 5-6 Referenzen = 3 Punkte / 7-8 Referenzen = 4 Punkte / mehr als 9 Referenzen = 5 Punkte (2-fache Gewichtung).
02.05.: 1-2 Referenzen = 1 Punkt / 3-4 Referenzen = 2 Punkte / 5-6 Referenzen = 3 Punkte / 7-8 Referenzen = 4 Punkte / mehr als 9 Referenzen = 5 Punkte (2-fache Gewichtung).
Maximale Gesamtpunktzahl: 60. Nähere Angaben ergeben sich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden können.
nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentl.Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 III Nr. 2 u. 3 i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerberanhand von Eignungskriterien geprüft und bewertet. In der anschließenden Verhandlungsphase werden dieausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen, über das verhandelt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
31.01.2018
10:00
28.02.2018
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat dieBewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen (siehe Formblatt der Vergabestelle),
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung desVertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt der Vergabestelle),
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zuerklären (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtemVertreter).
2.) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seinerLeistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sowie das andere Unternehmen haben hierzu entsprechendeAngaben zu machen (siehe Formblatt der Vergabestelle; abrufbar unter der in Ziffer I.3) dieserBekanntmachung angegebenen Internetadresse.).
3.) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für denEingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vomAuftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer I.1) dieserBekanntmachung genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWBhingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingangder Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
28.12.2017
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.