Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Filmrestauration
B 19.34 - 9656/17/VV : 1
Restauration, Reproduktion und Retuschieren von Aufnahmen (79963000)
Dienstleistungen
Filmrestaurierungsleistungen
195.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
2
Restauration von Filmen von Julius Pinschewer
Restauration, Reproduktion und Retuschieren von Aufnahmen (79963000)
DEUTSCHLAND (DE)
beim Auftragnehmer
Restauration und Digitalisierung von 126 Filmen von Julius Pinschewer aus den Jahren 1920 bis 1933, ca. 19.161 Meter, in Nitro und Azetat, Ton und Stumm sowie in Farbe und S/W, sowie dem Transport der Filme vom Bundesarchiv zum Auftragnehmer und zurück, ebenso der Transport der Datenfils und der Datenträger.
Laufzeit in Monaten:
6
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Restauration des Filmes "Fluchtweg nach Marseille"
Restauration, Reproduktion und Retuschieren von Aufnahmen (79963000)
DEUTSCHLAND (DE)
beim Auftragnehmer
Restauration und Digitalisierung von 2 Filmen "Fluchtweg nach Marseille" aus dem Jahr 1977, ca. 2.370 Meter, Azetat, Ton, in Farbe und teilweise S/W, sowie dem Transport der Filme vom Bundesarchiv zum Auftragnehmer und zurück, ebenso der Transport der Datenfils und der Datenträger.
Laufzeit in Monaten:
6
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt "Unternehmensdaten" entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
Der Bieter muss mit Abgabe seines Angebotes die in der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" dargelegten Sachverhalte bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.03.2018
11:30
- Deutsch (DE)
01.06.2018
19.03.2018
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 134 GWB.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung auf der e-vergabeplattform unter http.//www.evergabe-online.de. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.02.2018
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