Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Anstalt des öffentlichen Rechts
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Restabfallverwertung
enwi-TRV-2017
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Dienstleistungen
Thermische Verwertung von Restabfällen aus dem Landkreis Harz
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
1
Alternative 1 (nachfolgend als Los 1 bezeichnet): Thermische Restabfallverwertung mit einer Laufzeit von 4 Jahren und 7 Monaten, Los-Nr.: 1
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Harz (DEE09)
Der Ort der Leistungserbringung ist der Standort der Entsorgungsanlage, dieser kann vom Bieter frei gewählt werden.
Thermische Verwertung der dem Auftraggeber als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) für den unter II.2.1 angegebenen Zeitraum; die Abfälle werden von dem Auftraggeber frei Anlage angeliefert.
01.06.2020
31.12.2024
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Dem Bieter steht es frei, für beide oder nur für eine der beiden Alternativen ein Angebot abzugeben.
Alternative 2 (nachfolgend als Los 2 bezeichnet): Thermische Restabfallverwertung mit einer Laufzeit von 7 Jahren und 7 Monaten zzgl. möglicher Verlängerung, Los-Nr.: 2
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Harz (DEE09)
Der Ort der Leistungserbringung ist der Standort der Entsorgungsanlage, dieser kann vom Bieter frei gewählt werden.
Thermische Verwertung der dem Auftraggeber als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) für den unter II.2.1 angegebenen Zeitraum; die Abfälle werden von dem Auftraggeber frei Anlage angeliefert.
01.06.2020
31.12.2027
zweimalige Verlängerung um jeweils zwei Jahre, wenn nicht zuvor von einem Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 18 Monate)
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Dem Bieter steht es frei, für beide oder nur für eine der beiden Alternativen ein Angebot abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG)
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate
3. Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll:
Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und / oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu den geforderten Eigenerklärungen zu fordern (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse/Finanzamt: zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate, Berufsgenossenschaft: noch gültig)
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen;
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB zu fordern;
- Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Unterlagen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen;
- Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikationsnummer auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen und die Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb gelten jedoch die unter III.1.3. genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen;
- Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
- Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe nebst Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen
- Bankerklärung über die Bonität des Bieters, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate
- Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der Drittunternehmer erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre über die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307) inklusive Benennung der Abfallart, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefonnummer, und Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr
- Beschreibung der technischen Ausrüstung (insbesondere der vorgesehenen Verwertungsanlage)
- eine oder mehrere Referenzen über einen Vertragszeitraum von insgesamt mindestens drei Jahren, sowie über in Summe eine Abfallmenge von mindestens 10.000 Mg/a; eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen hinsichtlich Zeitraum und Menge erfüllt
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung der folgenden Abfallarten: Sperrmüll (AVV 200307) und gemischte Siedlungsabfälle (AVV 200301) oder Nachweis gleichwertiger Qualifikationen (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedstaaten der EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
07.02.2018
11:00
- Deutsch (DE)
31.10.2018
07.02.2018
11:00
Halberstadt
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Mit dem Angebot zu den Unterlagen zusätzlich zu III.1.1 und III.1.3 vorzulegen:
- Vereinbarungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz, ILO-Kernarbeitsnormen
- Nachweis eines Ausfallverbunds
- Angabe der Geo-Koordinaten der Verwertungsanlage (Eingangswaage)
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail (nicht über das evergabe-Portal) an die unter I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3 genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und z. B. aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
28.12.2017