Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Ernährung und Lebensmittel
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonische Befragungen zur Ernährung und Gesundheit
123-02.05-20.1038-17-I-D
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Telefonische Befragungen im Rahmen einer repräsentativen Studie zur Ernährung und Gesundheit von Erwachsenen in Deutschland.
Karlsruhe (DE12)
Max Rubner-Institut (MRI)
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Haid-und-Neu-Str. 9
76131 Karlsruhe
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Befragung von mindestens 10.000 Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern der vom Auftraggeber und dem Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführten Studie zur Ernährung und Gesundheit von Erwachsenen in Deutschland durch computergestützte Telefoninterviews (CATI (Computer Assisted Telephone Interview)). Die Befragungen dienen der Erfassung des Lebensmittelverzehrs und des Ernährungsverhaltens und bestehen aus zwei telefonischen 24h-Recalls mit zusätzlichen Fragen zur Soziodemografie und zum Ernährungsverhalten.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Zuschlagskriterien:
1. Preis (Gewichtung: 45 %)
2. Anzahl der einschlägig qualifizierten Interviewer (Gewichtung: 20 %)
3. Anzahl der Interviewer, die über Erfahrungen mit der Ernährungserhebungssoftware GloboDiet (früher EPIC-SOFT) verfügen (Gewichtung: 15 %)
4. Häufigkeit der Kontaktaufnahme (Gewichtung: 20 %)
Näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (s. Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (s. Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (s. Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (s. Vergabeunterlagen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Beschäftigtenzahl (s. Vergabeunterlagen)
• Ausstattung und Ausrüstung (s. Vergabeunterlagen)
• Referenzen (s. Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
30.01.2018
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
• Leistungsverzeichnis (s. Vergabeunterlagen)
• Angebotsbestätigung (s. Vergabeunterlagen)
• Bietergemeinschaften (s. Vergabeunterlagen)
• Nachunternehmen (s. Vergabeunterlagen)
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
21.12.2017
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