Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=181842
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
4717002 - Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens
AG-R - BfE08201/4717002
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Forschungsprojekt „Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens
210.084,03
EUR Euro
Berlin (DE300)
Berlin
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland und ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren. Die einzelnen Verfahrensschritte sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Frage, wie eine dialogorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl gestaltet werden kann und welche Anforderungen das gesetzlich vorgesehene „selbsthinterfragende und lernende Verfahren“ an den Gesamtprozess und die beteiligten Institutionen stellt. Darüber hinaus sollen Zukunftsbilder für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle skizziert werden, die eine konstruktive gesellschaftliche Diskussion begünstigen können. Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts dienen dazu, die Öffentlichkeitsbeteiligung derart auszugestalten, dass sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den umfangreichen Anforderungen des StandAG gerecht wird.
Laufzeit in Monaten:
24
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mindestens 2 Nachweise über Aufträge einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge, wenn
• Forschungsvorhaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Großprojekten durchgeführt wurden;
• bei den Aufträgen in stark interdisziplinär geprägten Kontexten gearbeitet wurde.
Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
• Projektname/-bezeichnung und Standort
• Bearbeitungszeitraum
• Auftraggeber
• Funktion (z. B. Konsortialführer, Unterauftragnehmer )
• Auftragsvolumen
• Anzahl der eingesetzten Personen
• Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte
Der/die Bieter/in kann für die Projektleitung und die Bearbeiter/innen folgende Mindestqualifikationen nachweisen. Als Nachweis ist eine Beschreibung des beruflichen Werdegangs sowie eine Literaturliste (für 1 c) vorzulegen.
1) Folgende Mindestqualifikation ist für die Projektleitung nachzuweisen:
a. Hochschulabschluss
b. 5-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsbeteiligung oder Partizipationsforschung
c. Veröffentlichungen (Erstautorenschaft oder Co-Autorenschaft) auf dem Gebiet der Partizipationsforschung innerhalb der vergangenen 5 Jahre
2) Folgende Mindestqualifikation ist für die Bearbeiter/innen nachzuweisen:
a. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
b. 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsbeteiligung oder Partizipationsforschung
3) Mindestens 2 Mitarbeiter/innen stehen für die in der vorliegenden Ausschreibung genannten Arbeiten zur Verfügung.
siehe III. 1.3)
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUB finden Sie auf der Internetseite des BfS unter Ausschreibung / Forschungsvorhaben
(www.bfs.de). Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
28.02.2018
15:00
- Deutsch (DE)
30.04.2018
02.03.2018
09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
19.12.2017