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Ausschreibungsdetails

Forschungsvorhaben F 2432 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.12.2017

28.02.2018 10:00

28.02.2018 10:00

BAuA-530915- F 2432-Fu

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

15.12.2017 16:45

2017/S 242-503470

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Postanschrift:Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25
Postleitzahl:44149
Ort:Dortmund
NUTS:Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Telefon:+49 231-90712471
Fax:+49 231-90712525
Hauptadresse: https://www.baua.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Forschungsvorhaben F 2432 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme

BAuA-530915- F 2432-Fu

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Entwicklungen in den Bereichen Industrie 4.0, Home-Automation, Augmented Intelligence, autonomer Systeme und KI-Systeme (KI = Künstliche Intelligenz) haben erste praktische Anwendungen erreicht. Da die bisherigen Anforderungen des deutschen und europäischen Öffentlichen Rechts auf konventionelle Produkte und Steuerungen ohne Entscheidungsautonomie abgestimmt sind, sind der Rechtsrahmen für die Beschaffenheitsanforderungen und Betriebssicherheit zu analysieren und die ganzheitliche Sicherheitssystematik hinsichtlich Anwendung von KI-Systemen zu evaluieren. Es sollen grundsätzliche präventive Anforderungen für das Vorschriften- und Regelwerk abgeleitet werden.
Mittels Taxonomie werden für die vorhersehbare Verwendung und Klassifizierung autonomer Systeme Anwendungsszenarien beschrieben und wesentliche Entwicklungsschritte klassifiziert. Experten werden durch Workshops und Delphi-Befragung in die Entwicklung der Taxonomie und der Anwendungsszenarien einbezogen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

267.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25, 44149 Dortmund

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die rasanten technischen Entwicklungen in den Bereichen Industrie 4.0, Home-Automation, Augmented Intelligence, autonomer Systeme und KI-Systeme (KI = Künstliche Intelligenz) sind alltäglicher öffentlicher Diskussionsgegenstand und haben das Stadium erster praktischer Anwendungen erreicht; sie sind am Markt bereits erhältlich und teilweise auch schon in Betrieb.
Weil die bisherigen Anforderungen des deutschen und europäischen Öffentlichen Rechts auf konventionelle Produkte und Steuerungen ohne Entscheidungsautonomie abgestimmt sind, ist es erforderlich, sowohl den Rechtsrahmen für Beschaffenheitsanforderungen und Betriebssicherheit zu analysieren, als auch die ganzheitliche Sicherheitssystematik hinsichtlich der Anwendung von KI-Systemen zu evaluieren.
Dieses Projekt soll die bisherigen technologischen und menschbezogenen Aktivitäten und Forschungen der BAuA zu aktuellen Themen der Industrie 4.0 um produktsicherheitsrechtliche Erkenntnisse ergänzen.
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme zu bewerten. Darauf aufbauend sollen grundsätzliche präventive Anforderungen für das Vorschriften- und Regelwerk im deutschen und europäischen Recht abgeleitet werden. Hierfür sollen anhand einer Taxonomie für eine vorhersehbare Verwendung und Klassifizierung autonomer Systeme die Anwendungsszenarien beschrieben und die wesentlichen Entwicklungsschritte klassifiziert werden. Mit Hilfe von Experten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung sollen zunächst der Stand der Technik ermittelt und Prognosen für die mittelfristigen Entwicklungen im Bereich autonomer und KI-Systeme getroffen werden. Die Expertenkreise werden mittels Workshops und einer Delphi-Befragung in die Entwicklung der Taxonomie und der Anwendungsszenarien einbezogen. Hierbei werden die Strategien und Methoden der Hersteller für die Risikominderung im Rahmen des Entwicklungsprozesses der neuen Technologien ebenfalls betrachtet und bewertet.
Das mit dem Projekt erschlossene Wissen soll die betreffenden Akteure, wie Regelsetzer, Hersteller, Betreiber und Aufsichts- sowie Akkreditierungsdienste in die Lage versetzen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um möglichen Risiken entsprechend vorbeugen zu können. Es ist weiterhin ein wesentlicher Baustein, um die technische Entwicklung kompetent mitzugestalten und rechtlich zu begleiten.
Weitere Details sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung (s. Anlage) zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.6)
Geschätzter Wert

267.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
30

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

gemäß Auftragsbekanntmachung und ihrer Anlagen / Auftragsunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.02.2018

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.06.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.02.2018

10:00

Öffnung der Angebote am Hauptsitz Dortmund nach Ablauf der Abgabefrist

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 09.02.2018 / 10:00 Uhr eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
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Projektbeginn: ca. Ende April / Mai 2018 / Laufzeit 30 Monate
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Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hierzu wird auf die §§ 155ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen - Nachprüfungsverfahren - , siehe unter anderem § 160 Abs. 3 GWB: verschiedene Fristen in Abhängigkeit vom zu Grunde liegenden Sachverhalt

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt / s. o.
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.12.2017



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