Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=181419Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben F 2432 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme
BAuA-530915- F 2432-Fu
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Entwicklungen in den Bereichen Industrie 4.0, Home-Automation, Augmented Intelligence, autonomer Systeme und KI-Systeme (KI = Künstliche Intelligenz) haben erste praktische Anwendungen erreicht. Da die bisherigen Anforderungen des deutschen und europäischen Öffentlichen Rechts auf konventionelle Produkte und Steuerungen ohne Entscheidungsautonomie abgestimmt sind, sind der Rechtsrahmen für die Beschaffenheitsanforderungen und Betriebssicherheit zu analysieren und die ganzheitliche Sicherheitssystematik hinsichtlich Anwendung von KI-Systemen zu evaluieren. Es sollen grundsätzliche präventive Anforderungen für das Vorschriften- und Regelwerk abgeleitet werden.
Mittels Taxonomie werden für die vorhersehbare Verwendung und Klassifizierung autonomer Systeme Anwendungsszenarien beschrieben und wesentliche Entwicklungsschritte klassifiziert. Experten werden durch Workshops und Delphi-Befragung in die Entwicklung der Taxonomie und der Anwendungsszenarien einbezogen.
267.000,00
EUR Euro
Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25, 44149 Dortmund
Die rasanten technischen Entwicklungen in den Bereichen Industrie 4.0, Home-Automation, Augmented Intelligence, autonomer Systeme und KI-Systeme (KI = Künstliche Intelligenz) sind alltäglicher öffentlicher Diskussionsgegenstand und haben das Stadium erster praktischer Anwendungen erreicht; sie sind am Markt bereits erhältlich und teilweise auch schon in Betrieb.
Weil die bisherigen Anforderungen des deutschen und europäischen Öffentlichen Rechts auf konventionelle Produkte und Steuerungen ohne Entscheidungsautonomie abgestimmt sind, ist es erforderlich, sowohl den Rechtsrahmen für Beschaffenheitsanforderungen und Betriebssicherheit zu analysieren, als auch die ganzheitliche Sicherheitssystematik hinsichtlich der Anwendung von KI-Systemen zu evaluieren.
Dieses Projekt soll die bisherigen technologischen und menschbezogenen Aktivitäten und Forschungen der BAuA zu aktuellen Themen der Industrie 4.0 um produktsicherheitsrechtliche Erkenntnisse ergänzen.
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme zu bewerten. Darauf aufbauend sollen grundsätzliche präventive Anforderungen für das Vorschriften- und Regelwerk im deutschen und europäischen Recht abgeleitet werden. Hierfür sollen anhand einer Taxonomie für eine vorhersehbare Verwendung und Klassifizierung autonomer Systeme die Anwendungsszenarien beschrieben und die wesentlichen Entwicklungsschritte klassifiziert werden. Mit Hilfe von Experten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung sollen zunächst der Stand der Technik ermittelt und Prognosen für die mittelfristigen Entwicklungen im Bereich autonomer und KI-Systeme getroffen werden. Die Expertenkreise werden mittels Workshops und einer Delphi-Befragung in die Entwicklung der Taxonomie und der Anwendungsszenarien einbezogen. Hierbei werden die Strategien und Methoden der Hersteller für die Risikominderung im Rahmen des Entwicklungsprozesses der neuen Technologien ebenfalls betrachtet und bewertet.
Das mit dem Projekt erschlossene Wissen soll die betreffenden Akteure, wie Regelsetzer, Hersteller, Betreiber und Aufsichts- sowie Akkreditierungsdienste in die Lage versetzen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um möglichen Risiken entsprechend vorbeugen zu können. Es ist weiterhin ein wesentlicher Baustein, um die technische Entwicklung kompetent mitzugestalten und rechtlich zu begleiten.
Weitere Details sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung (s. Anlage) zu entnehmen.
267.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
30
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsbekanntmachung und ihrer Anlagen / Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
28.02.2018
10:00
- Deutsch (DE)
15.06.2018
28.02.2018
10:00
Öffnung der Angebote am Hauptsitz Dortmund nach Ablauf der Abgabefrist
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 09.02.2018 / 10:00 Uhr eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
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Projektbeginn: ca. Ende April / Mai 2018 / Laufzeit 30 Monate
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Es gilt deutsches Recht.
Hierzu wird auf die §§ 155ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen - Nachprüfungsverfahren - , siehe unter anderem § 160 Abs. 3 GWB: verschiedene Fristen in Abhängigkeit vom zu Grunde liegenden Sachverhalt
14.12.2017