Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, technische Betreuung und Pflege der Web-Anwendung Quit the Shit inklusive Kommunikationssoftware
BZgA
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Dienstleistungen
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Übernahme, Dokumentation, Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Fachanwendung "Quit the Shit" (im Folgenden QTS) sowie einer über XML-Schnittstelle verbundenen Kommunikationssoftware (im Folgenden KS).
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme, Dokumentation, Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Fachanwendung "Quit the Shit" (im Folgenden QTS) sowei einer über XML-Schnittstelle verbundenen Kommunikationssoftware (im Folgenden KS). QTS ist eine Web-Anwendung zur Durchführung eines Ausstiegsprogramms für junge Cannabisabhängige. Die KS ist eine auf die speziellen Anforderungen einer sicheren und benutzerfreundlichen Chat- und E-Mail-Kommunikation zugeschnittenen interaktive Software. Beide Anwendungen basieren auf dem Java-Technologie-Stack, zudem verwendet die aktuelle Implementierung Open-Source-Komponenten, die teilweise speziell angepasst sind.
Im Überblick sollten dem Auftragnehmer folgende Aufgaben übertragen werden:
Hinsichtlich der QTS-Anwendung: Übernahme des Quellcodes, Pflege und Fehlerbehebung, Aktualisierungen, geringfügige Anpassungen
Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Komponenten: Pflege, Konfiguration und Einbindung der verwendeten Open-Source-Komponenten in der QTS-Gesamtanwendung
Hinsichtich der KS-Anwendung: Übernahme des Quellcodes, Pflege und Fehlerbehebung, Aktualisierungen, geringfügige Anpassungen
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag verwiesen.
Laufzeit in Monaten:
24
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsmöglichkeit.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 3b
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a
4. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b
5. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c
6. Eigenerklärung Bundesdatenschutzgesetz, Anlage 4d
7. Eigenerklärung Sprachkenntnisse, Anlage 4e
8. Eigenerklärung Vertrags- und Geschäftsverbindungen, Anlage 4f
Im Fall der Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens erforderlich, vgl. Anlage 3c. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d zu erbringen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anlage 5c. Vergleichbar sind Leistungen der Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Software.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Autragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d.
Mindestens ein Gesamtumsatz von 100.000 € jährlich in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von 25.000 € in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Referenzen zu Erfahrungen in der Entwicklung und Pflege interaktiver Webanwendungen.
2. Referenzen im Bereich der Softwareentwicklung zur Verarbeitung gesundheitlich relevanter personenbezogener Daten.
3. Referenzen zur technischen Betreuung und Webanwendung für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung.
Zu 1.: Mindestens ein Referenzprojekt zu Erfahrungen in der Entwicklung und Pflege interaktiver Webanwendungen unter Verwendung des Java-Technologie-Stacks bzw. Java-basierten Bibliotheken (Java-Servlets, JSP, objekt-relationale Mapper) sowie Standard-Komponenten zum Betrieb von Webanwendungen (Apache Webserver, Apache Tomcat, MySQL) in den letzten drei Jahren. Der Umfang der vom Bieter erbrachten Leistungen muss je Projekt mind. 100 Personentage betragen und die Projektlaufzeit bei mind. 2 Jahren gelegen haben.
Zu 2.: Mindestens ein Referenprojekt über Erfahrung im Bereich der Software-Entwicklung zur Verarbeitung gesundheitlich relevanter personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und rechtlicher Schutzvorkehrungen. Das Projekt muss in den letzten 3 Jahren realisiert worden sein und die Projektlaufzeit muss bei mind. 2 Jahren gelegen haben. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 50 Personentage betragen haben.
Zu 3.: Mindestens ein Referenzprojekt über die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung einer interaktiven Webanwendung in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung auf Bundes oder Landesebene inklusive Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das Projekt muss in den letzten 3 Jahren realisiert worden sein und die Projektlaufzeit muss bei mind. 2 Jahren gelegen haben. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 100 Personentage betragen haben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
17.01.2018
12:00
- Deutsch (DE)
22.02.2018
17.01.2018
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ganz überwiegend barrierefrei zur Verfügung gestellt. Einzige Ausnahme sind die technischen Dokumentationen und Datenbankdokumentationen zu der Webanwendung "Quit the Shit" sowie der damit verbundenen Kommunikationssoftware. Da diese sensible Informationen und auszugsweise auch Quellcodes enthalten, können sie den Bietern nur gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung ausgehändigt werden. Bieter, die für die Angebotserstellung Einsicht in die genannten Dokumentationen nehmen möchten, sind daher aufgefordert, die beigefügte Geheimhaltungserklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die E-Mail-Adresse BZgA@cbh.de zu senden.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vergeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diesen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diese Erklärung kann der Bieter auch in anderer Form nachweisen.
3. Die Angebote sind in Papierform im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot BZgA QTS - Nicht öffnen" adressiert an die angegeben Kontaktstelle, einzureichen.
4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter IV2.2) genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgenden Zusatz außen zu kennzeichnen. "Änderung/Ergänzung des Angebots BZgA QTS - Nicht öffnen".
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse BZgA@cbh.de zu richten. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
13.12.2017