Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Botendienstes für das Bundesverwaltungsamt
B 12.23 - 2616/17/VV : 1
Interne Bürobotendienste (64122000)
Dienstleistungen
Durchführung des Botendienstes innerhalb der Liegenschaften des Bundesverwaltungsamtes an den Standorten Köln und Bonn
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Köln und Bonn
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung des Botendienstes mit insgesamt 8 Mitarbeitern in vier Liegenschaften in Köln und einer in Bonn des Bundesverwaltungsamtes in Form eines Dienstleistungsvertrages. Die erforderlichen Mitarbeiterzahlen gliedern sich wie folgt:
Botendienst in Köln:
• 3 Mitarbeiter in Köln-Braunsfeld , Neues Technologiezentrum (NTZ)
• 2 Mitarbeiter in Köln-Riehl, Haus I
• 1 Mitarbeiter in Köln-Butzweilerhof, Haus III
• 1 Mitarbeiter in Köln-Ossendorf, Haus IV
Botendienst in Bonn:
• 1 Mitarbeiter in Bonn, Husarenstraße
01.04.2018
31.03.2021
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Die Auftraggeberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag anschließend zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Option).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Besondere Bewerbungsbedingungen im Dokument "Vergabeunterlage"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
§ 65 Absatz 2 VgV
16.01.2018
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.12.2017
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