Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Juristische Person des privaten Rechts unter Aufsicht der öffentlichen Hand.
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Analytik von Wasserproben aus Grundwassermessstellen, Oberflächengewässern und Grundwasserhebungsbrunnen
A 18 1234
Labordienste (71900000)
Dienstleistungen
Analytikleistungen von überwiegend erheblich mit chlororganischen Verbindungen belasteten Wasserproben einschließlich Probenabholung.
Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Abholung der Proben aus dem Raum Bitterfeld-Wolfen.
Leistungsteil 1: Analytik von Grundwasserproben nach einem Grundprogramm (pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit, BTEX, LCKW, Chlorbenzene, HCH) im großräumigen Monitoring am Standort Bitterfeld-Wolfen für jährlich ca. 470 Proben aus GW-Messstellen und aus ca. 50 Brunnen, die zweimal jährlich beprobt werden. In mindestens 75 % dieser Proben wird das Grundprogramm um ein variables Zusatzprogramm, das je nach Untersuchungszone, Grundwassermessstelle oder Brunnen unterschiedliche Parameter umfasst, ergänzt.
Leistungsteil 2: Analytik von jährlich 900 Wasserproben aus Grund- und Oberflächenwassermessstellen sowie aus Brunnen und Anlagen auf den Summenparameter AOX und/oder die Stoffgruppen LCKW und BTEX; von ca. 50 dieser Proben pro Jahr sind zusätzlich HCH, Chlorbenzene, pH-Wert und elektrische Leistfähigkeit zu analysieren.
Preis
01.01.2019
31.12.2022
Eine Verlängerung der Leistungen ab 2023 ist optional für einen Zeitraum
von maximal 2 Jahren bis 2024 möglich.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis (Eigenerklärung) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB, in §123 Abs. 4, Pkt. 1 GWB und in §124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind der Nachweis/ die Erklärung zu Punkt 1 und 2 von jedem Mitglied abzugeben.
1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 Mio. € für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden. Auf Abforderung der MDSE ist der Nachweis vor Zuschlagserteilung zu erbringen.
1. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre.
2. Angaben über die Qualifikation des zur Ausführung der Leistung zum Einsatz kommenden Personals.
3. Nachweis der Akkreditierung des Bieters sowie Nachauftragnehmer nach DIN EN ISO/IEC 17025.
4. Anteile der Leistungserbringung, die nicht durch Nachauftragnehmer erbracht werden.
zu 1: Angaben zum Inhalt der Leistung, Leistungszeit und Kontaktdaten des Auftraggebers. Mindestanforderung:
2 Aufträge mit mindestens 50 Probenanalysen Wasser pro Jahr auf chlororganische Parameter je Auftrag,
2 Aufträge mit mindestens 100 Probenanalysen Wasser pro Jahr auf LCKW und BTEX je Auftrag,
1 Auftrag mit mindestens 20 Probenanalysen Wasser pro Jahr auf HCH, und
1 Auftrag mit mindestens 20 Probenanalysen Wasser pro Jahr auf Zinnorganische Verbindungen.
zu 2: Es sind der Projektleiter sowie ein fachkundiger Ansprechpartner, die im Auftragsfall zur Verfügung stehen, verbindlich zu benennen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Als Nachweis einer ausreichenden Qualifikation ist gefordert: Diplom/Hochschulabschluss, Berufserfahrungen in der Laboranalytik (Projektleiter ≥10 Jahre; fachkundiger Ansprechpartner ≥10 Jahre).
zu 3: Nachweis der Akkreditierung des Bieters sowie Nachauftragnehmer nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die in Tabelle 1 zur Leistungsbeschreibung von der Vergabestelle empfohlenen bzw. vom Bieter abweichend davon angegebenen Prüfverfahren, bezogen auf die dort genannten Parameter.
Die Analytik ist nur an den Standorten durchzuführen, auf die sich die Akkreditierung bezieht und an denen die zugehörigen Kompetenzen vorhanden sind.
Bei der Vergabe von Analytikleistungen an Nachauftragnehmer ist deren Akkreditierung beizufügen.
zu 4: Folgende Parameter sind im eigenen Labor zu bestimmen und dürfen nicht an Nachauftragnehmer vergeben werden:
Alle Parameter des Grundprogramms (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, BTEX, LCKW, Chlorbenzene, HCH); AOX; POX; CSB; Anionen/Kationen; Metalle; Eisen (II); Chlor-, Nitro-, Methyl-, Chlornitro-Phenole; Chloraniline.
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
26.04.2018
14:00
- Deutsch (DE)
09.11.2018
26.04.2018
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
15.03.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.