Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Grünabfall aus dem Landkreis Jerichower Land
ZVS/75/097/17
Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
Dienstleistungen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 18 Grünabfallplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu den vier Übergabestellen im Landkreis. Die genauere Beschreibung der auszuführenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Jerichower Land (DEE06)
Landkreis Jerichower Land
Art und Umfang der Leistungserbringung (Personal und Technik) können unter Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen durch den Auftragnehmer frei gewählt werden.
Preis
01.03.2018
28.02.2019
Der Auftraggeber kann nach § 5 der Besonderen Vertragbsbedingungen die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d. h. bis zum 29.02.2020 und bis zum 28.02.2021 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens 5 Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
2. Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit
3. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
4. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
28.12.2017
14:00
- Deutsch (DE)
28.02.2018
28.12.2017
14:30
Landkreis Jerichower Land
Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
27.11.2017