Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben einer bestehenden Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) mit allen Anlagenkomponenten einschließlich der dazugehörenden Entnahme- und Ableitungseinrichtungen inkl. Instandhaltung
A 18 1253
Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage (65120000)
Dienstleistungen
Betrieb
- von Anlagen zur Grundwasserhebung (Brunnen und Drainagen) mit einer kumulativen Fördermenge von 2 – 16 m³/h
- von Rohrleitungssystemen
- einer bestehenden Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung organischer Schadstoffe (MKW, PAK, MBAS, Phenolindex) mit Durchsatz von 2 – 16 m³/h
Alle Anlagen und Ausrüstungsgegenstände befinden sich im Eigentum des AG.
Durchführung
- aller im Rahmen der Betriebsführung erforderlichen Inspektions-, Instandhaltungs und Optimierungsleistungen.
- Von Maßnahmen der analytischen Eigenüberwachung
- Von Leistungen zur Abschöpfung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Leicht- und Schwerphase
Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung (90733900)
Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung (90733700)
Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen (45232430)
Saalekreis (DEE0B)
06242 Braunsbedra, Industrie- und Landschaftspark Geiseltalsee
Erbringung der unter II.1.4 beschriebenen Leistungen über einen Zeitraum von 3 Jahren (optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr)
Preis
23.11.2018
31.12.2021
optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr
5
7
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschnitte III.1.2. und III.1.3.) entsprechen oder von gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließenden Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, trifft der Auftraggeber,
nach den folgenden sechs Kriterien eine Entscheidung darüber, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen:
1. Befähigung und Erfahrungen der Projektleitung max. 30 Punkte (A-Kriterium),
2. Erfahrungen aus der Bearbeitung vergleichbarer Projekte (Betrieb GWRA) max. 27 Punkte (A-Kriterium),
3. Erfahrungen aus der Bearbeitung vergleichbarer Projekte (Betrieb Hebungseinrichtungen) max. 27 Punkte (A-Kriterium),
4. Projektteam und projektbezogene Organisation max. 12 Punkte (B-Kriterium),
5. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtumsatz, Teilumsatz für im Tätigkeitsbereich des Auftrags liegende Leistungen sowie Anzahl Vollzeitbeschäftigte) max. 10 Punkte (C-Kriterium),
6. Qualitätssicherung max. 10 Punkte (C-Kriterium).
Die Bewertungsmatrix ist unter dem in Abschnitt I.3 aufgeführten Link als Bestandteil des Bewerbungsformulars zum Teilnahmewettbewerb (dort in Kapitel 4) erhältlich.
Kann die Auswahl von max. 7 Bewerbern aufgrund von Punktgleichheit nach der gemäß der Bewertungsmatrix durchgeführten Bewertung nicht vorgenommen werden, entscheidet die höhere Punktzahl der A-Kriterien. Besteht auch danach Punktgleichheit, entscheidet das Los.
ja
Verlängerung des Betiebszeitraums um 2 x 1 Jahr (2022, 2023). Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: 33 Monate (Option 1) bzw. 45 Monate (Option 2) ab Beginn Vertragslaufzeit.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
1) Angaben zur Prüfung der Eignung der Bewerber sowie die Bewertungsmatrix sind im Internet unter dem im Abschnitt I.3 aufgeführten Link erhältlich.
2) Mit Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben (Formblätter in Anlage 3 bis 5 zum Bewerbungsformular, das im Internet unter dem im Abschnitt I.3 aufgeführten Link erhältlich ist, sind zu verwenden)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen, im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist; im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Vorlage der dem bevollmächtigten Vertreter erteilten Vollmacht,
2. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit auf Formblatt in Anlage 2 zum Bewerbungsformular zum Teilnahmewettbewerb,
1. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umweltschadenversicherungsdeckung im Auftragsfall,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens 2015, 2016 und 2017 sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die unter 1. und 2. geforderten Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben.
Keines der unter II.2.9 aufgeführten Kriterien, die sich aus den unter III.1.2. und III.1.3 benannten Eignungskriterien zusammensetzen, darf mit 0 Punkten bewertet werden und von der für alle Kriterien (unter III.1.2. und III.1.3) insgesamt erreichbaren Gesamtpunktzahl von 116 muss eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden.
zu 1.: Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie Umweltschäden jeweils 3 Mio. Euro.
1. Nachweis der beruflichen Befähigung und Angaben zu Erfahrung sowie Referenzleistungen der vorgesehenen Projektleitung für den Betrieb von Anlagen zur Wasserhebung und Ableitung (die Referenzprojekte sind zusätzlich auf einer A4-Seite zu beschreiben und als Anlage beizufügen); um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Referenzen anerkannt, die länger als drei Jahre, jedoch längstens fünf Jahre zurückliegen.
2. Angaben zu Referenzleistungen für den Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen/ - Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen oder vergleichbaren Wasserbehandlungsanlagen, z.B. für Industrieabwässer (Die Referenzprojekte sind zusätzlich auf einer A4-Seite zu beschreiben und als Anlage beizufügen); um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Referenzen anerkannt, die länger als drei Jahre, jedoch längstens fünf Jahre zurückliegen.
3. Angaben zu Referenzleistungen über den Betrieb von Anlagen zur Wasserhebung und Ableitung Die Referenzprojekte sind zusätzlich auf einer A4-Seite zu beschreiben und als
Anlage beizufügen; .um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Referenzen anerkannt, die länger als drei Jahre, jedoch längstens fünf Jahre zurückliegen.
4. Angaben der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Funktion, berufliche Qualifikation und im Falle des Nachunternehmereinsatzes die Firma),
5. Angaben zur Zahl der Beschäftigten 2015, 2016, 2017 gegliedert nach:
Führungskräften, Mitarbeiter mit Hochschulabschluss sowie kaufmännische, technische und sonstige Mitarbeiter jeweils ohne Hochschulabschluss und Angabe der Gesamtanzahl der Vollzeitbeschäftigten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die unter 4. geforderte Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
6. Angaben zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
Keines der unter II.2.9 aufgeführten Kriterien, die sich aus den unter III.1.2. und III.1.3 benannten Eignungskriterien zusammensetzen, darf mit 0 Punkten bewertet werden und von der für alle Kriterien (unter III.1.2. und III.1.3) insgesamt erreichbaren Gesamtpunktzahl von 116 muss eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden.
zu 1: Mindestanforderungen zu Referenzleistungen der Projektleitung (Die folgenden Mindestanforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen belegt werden):
a) Betrieb Grundwasserreinigungsanlage (oder vergleichbare Behandlungsanlage, z.B. für Industrieabwässer) mit einem tatsächlichen mittleren Durchsatz größer 4 m³/h (Behandelte Wassermenge pro Jahr geteilt durch Jahresstunden) über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren und/oder
b) Betrieb von Fördereinrichtungen oder Rohrleitungssystemen zur Ableitung der geförderten Wässer mit entsprechenden Kontroll- und Reinigungsleistungen und/oder
c) Durchführung zugehöriger Instandhaltungs- und Wartungsleistungen im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik, Rohrleitungsbau und EMSR und/oder
d) Schadstoffspektrum: umfasst mehrere, also mindestens zwei organische Schadstoffe (z.B.: MKW, BTXE, PAK, Phenole).
zu 2: Mindestanforderungen zu Referenzleistungen für den Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen, die kumulativ erfüllt werden müssen:
a) Betrieb Grundwasserreinigungsanlage (oder vergleichbare Behandlungsanlage, z.B. für Industrieabwässer) mit einem tatsächlichen mittleren Durchsatz größer 4 m³/h (Behandelte Wassermenge pro Jahr geteilt durch Jahresstunden) über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren und
b) Durchführung zugehöriger Instandhaltungs- und Wartungsleistungen im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik, Rohrleitungsbau und EMSR und
c) Schadstoffspektrum: umfasst mehrere, also mindestens zwei organische Schadstoffe (z.B.: MKW, BTXE, PAK, Phenole) und
d) Überwachung und Steuerung der GWRA mit automatisierter Steuerungs- und Prozessleittechnik.
Zu 3.: Mindestanforderungen zu Referenzleistungen für den Betrieb von Anlagen zur Wasserhebung und Ableitung (Die folgenden Mindestanforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen belegt werden):
a) Betrieb von Grundwasserbrunnen und/oder -drainagen mit entsprechender Mess- und Steuertechnik (FU-Steuerung) in kontaminiertem Bereich (Schadstoffspektrum: umfasst mehrere, also mindestens zwei organische Schadstoffe (z.B.: MKW, BTXE, PAK, Phenole)) über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren und/oder
b) Betrieb von Rohrleitungssystemen zur Ableitung der geförderten Wässer (Mindestlänge 100 m für Roh- und/oder gereinigtes Wasser) mit entsprechenden Kontroll- und Reinigungsleistungen und/oder
c) Kontrolle des Anfalls von Leicht- und Schwerphase sowie Einsatz von Abschöpfsystemen zur Entnahme der Ölphase aus Brunnen oder Grundwassermessstellen
zu 4: Mindestgröße Projektteam 3 Mitarbeiter; Leistungen der Betriebskontrolle und -führung müssen redundant abgedeckt sein.
zu 6: Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 oder andere Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung
Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5% der Gesamtbruttoauftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
nein
25.06.2018
14:00
07.08.2018
- Deutsch (DE)
31.12.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
24.05.2018