Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebung statistischer Daten über das Reiseverhalten der Bevölkerung in Deutschland für den Zeitraum 2018 bis 2023
B 13.17 - 1405/17/VV : 1
Umfragen (79311000)
Lieferauftrag
Erhebung statistischer Daten über das Reiseverhalten der Bevölkerung in Deutschland für den Zeitraum 2018 bis 2023
Telefon-Umfragen (79311210)
DEUTSCHLAND (DE)
Siehe Leistungsbeschreibung
Für das Statistische Bundesamt ist die Erhebung, Aufbereitung und Qualitätsdokumentation von statistischen Daten über das Reiseverhalten der in Deutschland ansässigen Bevölkerung außerhalb der gewohnten Umgebung für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 durchzuführen.
Grundlage der Datenerhebung ist die EU-Verordnung Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die Europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates. In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, statistische Angaben über das Reiseverhalten der Bevölkerung für Aufgaben der EU zu liefern. Dementsprechend werden die Erhebungsergebnisse in Form von personenbezogenen Aggregat- und reisebezogenen Mikrodaten von Destatis an Eurostat übermittelt. Das europäische Statistikamt darf die Mikrodaten auch für eigene Auswertungen verwenden.
Basis für die Datenübermittlung und die Qualitätsdokumentation ist die EU-Durchführungsverordnung Nr. 1051/2011 der Kommission vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik.
Für die Datenerhebung sind telefonische Interviews durchzuführen. Dabei ist für die Auswahlgesamtheit zu berücksichtigen, dass ein Teil der Bevölkerung nur über Mobilrufnummern erreichbar ist. Die Abgrenzung dieses Nutzerkreises ist auf der Basis aktueller methodischer Standards (Dual-Frame-Ansatz) vorzunehmen. Die Telefonumfrage soll quartalsweise erfolgen. Der durchschnittliche jährliche Gesamtstichprobenumfang soll insgesamt eine Netto-Stichprobe von mindestens 10.000 befragten Personen umfassen.
Laufzeit in Monaten:
72
ja
Siehe Vergabeunterlagen
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.01.2018
11:30
- Deutsch (DE)
15.02.2018
03.01.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt. Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.11.2017