Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des internen Akzeptanzmanagements für IKT-Serviceleistungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
B 13.12 - 9019/17/VV : 1
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des internen Akzeptanzmanagements für IKT-Serviceleistungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Dienstleistungen von Verfassern (92312210)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (79416200)
Beratung im Bereich Software-Integration (72227000)
DEUTSCHLAND (DE)
ortsunabhängige Erbringung der Leistungen, Arbeitstreffen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag soll den Mitarbeitern des BAMF ermöglichen, diverse gestalterische und kommunikative Maßnahmen zur Bekanntmachung und zur Erhöhung der Akzeptanz der IKT-Infrastruktur des BAMF flexibel und ohne größeren administrativen Aufwand abzurufen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, während der Vertragslaufzeit das Akzeptanzmanagement inhaltlich und methodisch weiterzuentwickeln, neue und innovative Maßnahmen des Akzeptanz- und Kommunikationsmanagements zu testen und zu evaluieren sowie die Mitarbeiter des BAMF bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen hinsichtlich der Konzeption, Planung und Umsetzung von Akzeptanzmaßnahmen - insbesondere im Bereich Konzepterstellung und Adressatenorientierung ("Kommunikationsmatrix") - aktiv zu unterstützen.
Von der künftigen Auftragnehmerin sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Beratung des BAMF bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Ergebniskontrolle von Maßnahmen im Rahmen des Akzeptanzmanagements,
- Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes einschließlich einer Kommunikationsmatrix zur Begleitung des Projektes "Funktionale Weiterentwicklung der BAMF- Anwendung MARiS 2020" inkl. Zeit- und Kostenplan
- Erstellung und Umsetzung weiterer projektbezogener Grob- und Feinkonzepte,
- Projektmanagement,
- konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung sowie Nachbereitung von Veranstaltungen
- Gestaltungsleistungen, Bildredaktion
- Produktion von Audiobeiträgen (z.B. kurze Reportagen, Interviews etc.) und/oder Produktion von Videobotschaften und Kurzfilmen (z. B. Imagefilm, TV-Spot, Kino-Spot, Interview)
- nach Bedarf Erbringung von redaktionellen Leistungen,
- nach Bedarf Durchführung von Veranstaltungen/Moderationstätigkeit.
Qualitätskriterium
Name: Voraussichtliche Qualität der Leistung (s. Besondere Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 70,00
Preis
Gewichtung: 30,00
15.03.2018
28.02.2020
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
ja
Laufzeit des Vertrages vom 15.03.2018 bis 28.02.2020 mit der Option der Verlängerung des Vertrages zweimal um jeweils ein weiteres Jahr
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/
3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_
NutzungAnA.html
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Daher wird vor der Auftragsvergabe von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Aus diesem Grund steht der Vordruck "Erklärung zu Unternehmensdaten" mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit: Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und legen Sie diese Ihrem Angebot bei.
Es ist eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abzugeben. Diese Eigenerklärung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit.
Sie ist in Textform unterzeichnet (d.h. mit einer lesbaren Erklärung versehen, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden) mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) sowie von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck) handschriftlich unterzeichnet und gescannt mit dem Angebot einzureichen.
Es müssen alle kritischen Aufgaben im Rahmen der Leistungserbringung direkt von der künftigen Auftragnehmerin selbst oder - im Fall einer Bietergemeinschaft - von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt werden (vgl. § 47 Abs. 5 VgV). Als "kritisch" sind die Aufgaben gemäß der Punkte 3.1 bis 3.3 der Leistungsbeschreibung zu verstehen.
Bei geplanter Übertragung von Leistungen gemäß der Punkte 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung auf Subunternehmen sind mit dem Angebot einzureichen:
- eine Erklärung über Art und Umfang der auf das jeweiligen Subunternehmen zu übertragenden Leistungsteile
- ein von Ihrem jeweiligen Subunternehmer unterschriebener Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel dieses Subunternehmens zur Verfügung stehen werden
- eine vom Subunternehmer handschriftlich unterzeichnete und gescannte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck).
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.01.2018
11:30
- Deutsch (DE)
29.03.2018
29.01.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/ArbeitenMitDerE-Vergabe/node_NutzungAnA.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.11.2017
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