Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
B 321, BAB-Zubringer Schwerin (Plater Straße – Mueß); Örtliche Bauüberwachung und SiGe-Leistungen Lose 02, 06, 1, 1.1 bis 1.6
2221-553-04-B321-BÜ
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
Bauüberwachung Straßenbau, Ing.BW, Geotechnik, Vermessung, SiGe-Leistungen
487.000,00
EUR Euro
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Schwerin
Gegenstand der Aufgabenstellung ist die örtliche Bauüberwachung und die Sicherheits- und Gesundheitsleistungen der Ausführung der Bauleistungen für den Ausbau der B 321 vom Knotenpunkt Plater Straße / B321 / Alte Dorfstraße bis zur Abfahrt Mueß (Abschnitt 165 Straßen-km 0,019 bis Abschnitt 165 Straßen-km 2,137) für
02 Verbreiterung der Richtungsfahrbahn Crivitz und Spundwand zur Böschungssicherung Bau km 0+843,0 bis 0+943,5, BW-Nr.9,
06 Verkehrssicherung der großräumigen Schwerverkehr-Umleitung,
1 Hauptbaulos 1. und 2. BA einschl. Brücke Consrader Weg und bauliche Vorbereitung Alte Crivitzer,
1.1 Verkehrssicherung der kleinräumigen Umleitungen 1. und 2. BA
1.2 LSW-Elemente Wand 1 (1. Bauabschnitt)
1.3 LSW-Elemente Wände 2a – 7 (2. Bauabschnitt)
1.4 Fahrzeugrückhaltesysteme
1.5 Markierung
1.6 Beschilderung
geotechnische Prüf- und Beratungsleistungen, Kontrollprüfungen, vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung, SiGe-Plan und SiGe-Ko
487.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
55
Bei Verzögerungen der Auftragsvergaben der Bauleistungen und bei Verlängerung der Bauzeit wegen unvorhergesehenen Umständen.
3
5
Gesamtumsatz / Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV) 10 v. H.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr.1 VgV) 50 v. H.
Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV) 20 v. H.
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) 15 v. H.
Gewährleitung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV) 5 v. H.
Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind beschrieben in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) je nach Aufgabenstellung abgeschlossene Ausbildung als Bau-, Vermessungs- bzw. Geotechnikingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
b) Fachkraft für Sicherheits- Koordination – Nachweis zur Befähigung als Fachkraft für Sicherheits- Koordination und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich dieser Aufgabenstellung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
§ 75 VgV
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge wurde nach § 17 (3) VgV auf 21 Kalen-dertage gekürzt, da nur dadurch unter Einhaltung der weiteren Fristen gemäß VgV § 17 eine rechtzeitige Auftragsvergabe vor Beginn der dieser Leistung zugeordneten Lose laut Bauzeitenplan ermöglicht wird. Die Mindestfrist von 15 KT wird eingehalten.
Falls eine Aufforderung zur Abgabe von endgültigen Angeboten erforderlich wird (und nicht von dem Recht der Vergabe auf der Grundlage des Erstangebotes nach Verhandlung gebrauch gemacht wird), wird die Frist zur Einreichung der endgültigen Angebote auf 15 Tage gekürzt, da den Bieter zu diesem Zeitpunkt bereits alle Informationen vorliegen und es sich in diesem Zeitraum lediglich um eine Teilüberarbeitung des Angebotes handelt. Die Mindestfrist von 10 KT wird eingehalten.
nein
12.12.2017
10:00
25.01.2018
- Deutsch (DE)
01.05.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
16.11.2017